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Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten – Was nun?

Eine Abmahnung vom Arbeitgeber ist mehr als nur ein unangenehmes Schreiben. Sie ist ein ernstzunehmendes Signal, dass etwas in Ihrem Arbeitsverhältnis nicht stimmt. Aber keine Panik: Eine Abmahnung ist nicht das Ende der Welt. Sie bietet auch die Chance, das Problem zu erkennen und zu lösen. Die Abmahnung ist ein rechtliches Instrument, das Arbeitgebern zur Verfügung steht, um auf Fehlverhalten von Arbeitnehmern zu reagieren.

Sie dient als Warnung und als Aufforderung zur Verhaltensänderung. Obwohl sie oft als Vorstufe zu einer möglichen Kündigung gesehen wird, ist sie in erster Linie ein Mittel zur Konfliktlösung und zur Wiederherstellung eines funktionierenden Arbeitsverhältnisses. Das ist zumindest die offizielle Definition. Eine Abmahnung kann aber auch ganz andere Hintergründe haben wie Sie im folgenden Artikel lesen können.

Abmahnung bekommen

Themenübersicht

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Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten – Was nun?

Eine Abmahnung vom Arbeitgeber ist mehr als nur ein unangenehmes Schreiben. Sie ist ein ernstzunehmendes Signal, dass etwas in Ihrem Arbeitsverhältnis nicht stimmt. Aber keine Panik: Eine Abmahnung ist nicht das Ende der Welt. Sie bietet auch die Chance, das Problem zu erkennen und zu lösen. Die Abmahnung ist ein rechtliches Instrument, das Arbeitgebern zur Verfügung steht, um auf Fehlverhalten von Arbeitnehmern zu reagieren.

Sie dient als Warnung und als Aufforderung zur Verhaltensänderung. Obwohl sie oft als Vorstufe zu einer möglichen Kündigung gesehen wird, ist sie in erster Linie ein Mittel zur Konfliktlösung und zur Wiederherstellung eines funktionierenden Arbeitsverhältnisses. Das ist zumindest die offizielle Definition. Eine Abmahnung kann aber auch ganz andere Hintergründe haben wie Sie im folgenden Artikel lesen können.

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Unterschied zwischen mündlicher und schriftlicher Abmahnung

Unterschied zwischen mündlicher und schriftlicher Abmahnung

Eine Abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Beide Formen sind grundsätzlich rechtlich wirksam, es gibt jedoch einige wichtige Unterschiede.

  • Dokumentation und Beweisführung: Eine schriftliche Abmahnung hat den Vorteil, dass sie dokumentiert ist und somit leichter als Beweismittel in einem möglichen späteren Rechtsstreit dienen kann. Eine mündliche Abmahnung hingegen lässt sich schwerer nachweisen, insbesondere wenn es keine Zeugen für das Gespräch gibt. Daher ziehen Arbeitgeber in der Regel die schriftliche Form vor.
  • Inhalt und Form: Sowohl bei mündlichen als auch bei schriftlichen Abmahnungen muss der Arbeitgeber das Fehlverhalten konkret benennen und klarstellen, dass eine Wiederholung nicht toleriert wird. Bei einer schriftlichen Abmahnung ist es jedoch einfacher, diese Anforderungen zu erfüllen, da der Arbeitgeber genug Zeit hat, den Inhalt sorgfältig zu formulieren.
  • Kündigungsvoraussetzung: In vielen Fällen ist eine Abmahnung eine notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Hierbei ist die schriftliche Form zu bevorzugen, da sie, wie bereits erwähnt, leichter nachweisbar ist. Eine mündliche Abmahnung kann in einem Kündigungsschutzprozess schwer zu beweisen sein.

Sowohl mündliche als auch schriftliche Abmahnungen sind rechtlich wirksam, die schriftliche Form jedoch aufgrund ihrer Nachweisbarkeit und Klarheit in der Regel die bevorzugte Methode ist. Es ist immer ratsam, bei Erhalt einer mündlichen Abmahnung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen oder zumindest eine eigene Aufzeichnung des Gesprächs zu machen.

Eine Abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Beide Formen sind grundsätzlich rechtlich wirksam, es gibt jedoch einige wichtige Unterschiede.

  • Dokumentation und Beweisführung: Eine schriftliche Abmahnung hat den Vorteil, dass sie dokumentiert ist und somit leichter als Beweismittel in einem möglichen späteren Rechtsstreit dienen kann. Eine mündliche Abmahnung hingegen lässt sich schwerer nachweisen, insbesondere wenn es keine Zeugen für das Gespräch gibt. Daher ziehen Arbeitgeber in der Regel die schriftliche Form vor.
  • Inhalt und Form: Sowohl bei mündlichen als auch bei schriftlichen Abmahnungen muss der Arbeitgeber das Fehlverhalten konkret benennen und klarstellen, dass eine Wiederholung nicht toleriert wird. Bei einer schriftlichen Abmahnung ist es jedoch einfacher, diese Anforderungen zu erfüllen, da der Arbeitgeber genug Zeit hat, den Inhalt sorgfältig zu formulieren.
  • Kündigungsvoraussetzung: In vielen Fällen ist eine Abmahnung eine notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Hierbei ist die schriftliche Form zu bevorzugen, da sie, wie bereits erwähnt, leichter nachweisbar ist. Eine mündliche Abmahnung kann in einem Kündigungsschutzprozess schwer zu beweisen sein.

Sowohl mündliche als auch schriftliche Abmahnungen sind rechtlich wirksam, die schriftliche Form jedoch aufgrund ihrer Nachweisbarkeit und Klarheit in der Regel die bevorzugte Methode ist. Es ist immer ratsam, bei Erhalt einer mündlichen Abmahnung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen oder zumindest eine eigene Aufzeichnung des Gesprächs zu machen.

Bedeutung und Rechtsfolgen einer Abmahnung

Bedeutung und Rechtsfolgen einer Abmahnung

Die Abmahnung hat eine doppelte Funktion: Sie dient einerseits der Rüge des Arbeitnehmers für ein bestimmtes Fehlverhalten und andererseits der Aufforderung zur Verhaltensänderung. Sie ist ein Ausdruck des Weisungsrechts des Arbeitgebers und dient dazu, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten, indem sie den Arbeitnehmer zur Beseitigung des beanstandeten Verhaltens auffordert.

Die Rechtsfolgen einer Abmahnung sind vielfältig und können sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber erheblich sein:

  • Vorbereitung einer Kündigung: Eine Abmahnung kann ein notwendiger Schritt zur Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung sein. Wenn der Arbeitnehmer das beanstandete Verhalten trotz Abmahnung nicht ändert, kann der Arbeitgeber unter Umständen das Arbeitsverhältnis kündigen.
  • Beweislast: Die Abmahnung dient als Beweismittel für das Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Im Falle eines Rechtsstreits kann der Arbeitgeber die Abmahnung vorlegen, um das Fehlverhalten des Arbeitnehmers nachzuweisen.
  • Recht auf Gegendarstellung: Der Arbeitnehmer hat das Recht, auf eine Abmahnung zu reagieren. Er kann eine Gegendarstellung verfassen oder, wenn er die Abmahnung für ungerechtfertigt hält, vor Gericht gehen.
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  • Aufnahme in die Personalakte: Eine Abmahnung kann in die Personalakte des Arbeitnehmers aufgenommen werden und somit Auswirkungen auf seine zukünftige Karriere im Unternehmen haben.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Bedeutung und die Rechtsfolgen einer Abmahnung verstehen. Das sage ich deshalb so explizit weil selbst einige Arbeitgeber die tatsächlichen arbeitsrechtlichen Bedeutungen nicht wirklich verstanden haben, und sich von unliebsamen Mitarbeitern einfach nur schnell trennen wollen indem sie relativ zeitnah hintereinander drei Abmahnungen (wegen dem gleichen Fehlverhalten) verteilen, um eine personenbedingte Kündigung aussprechen zu können, bei der dann natürlich keine Möglichkeit für den Arbeitnehmer mehr gegeben ist auf Wiedereinstellung zu klagen.

Hinweis: Entgegen vieler Meinungen die im Netz kursieren kann ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht auf eine Abfindung (Geldleistung) klagen, sondern immer nur auf Wiedereinstellung! Die Zahlung einer sog. Abfindung ist zwar eine übliche Methode die gängig ist, weil der Arbeitgeber den frisch gekündigten Mitarbeiter ganz bestimmt nicht wieder einstellen will, aber es gibt darauf keinen Rechtsanspruch.

Die Abmahnung hat eine doppelte Funktion: Sie dient einerseits der Rüge des Arbeitnehmers für ein bestimmtes Fehlverhalten und andererseits der Aufforderung zur Verhaltensänderung. Sie ist ein Ausdruck des Weisungsrechts des Arbeitgebers und dient dazu, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten, indem sie den Arbeitnehmer zur Beseitigung des beanstandeten Verhaltens auffordert.

Die Rechtsfolgen einer Abmahnung sind vielfältig und können sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber erheblich sein:

  • Vorbereitung einer Kündigung: Eine Abmahnung kann ein notwendiger Schritt zur Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung sein. Wenn der Arbeitnehmer das beanstandete Verhalten trotz Abmahnung nicht ändert, kann der Arbeitgeber unter Umständen das Arbeitsverhältnis kündigen.
  • Beweislast: Die Abmahnung dient als Beweismittel für das Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Im Falle eines Rechtsstreits kann der Arbeitgeber die Abmahnung vorlegen, um das Fehlverhalten des Arbeitnehmers nachzuweisen.
  • Recht auf Gegendarstellung: Der Arbeitnehmer hat das Recht, auf eine Abmahnung zu reagieren. Er kann eine Gegendarstellung verfassen oder, wenn er die Abmahnung für ungerechtfertigt hält, vor Gericht gehen.
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  • Aufnahme in die Personalakte: Eine Abmahnung kann in die Personalakte des Arbeitnehmers aufgenommen werden und somit Auswirkungen auf seine zukünftige Karriere im Unternehmen haben.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Bedeutung und die Rechtsfolgen einer Abmahnung verstehen. Das sage ich deshalb so explizit weil selbst einige Arbeitgeber die tatsächlichen arbeitsrechtlichen Bedeutungen nicht wirklich verstanden haben, und sich von unliebsamen Mitarbeitern einfach nur schnell trennen wollen indem sie relativ zeitnah hintereinander drei Abmahnungen (wegen dem gleichen Fehlverhalten) verteilen, um eine personenbedingte Kündigung aussprechen zu können, bei der dann natürlich keine Möglichkeit für den Arbeitnehmer mehr gegeben ist auf Wiedereinstellung zu klagen.

Hinweis: Entgegen vieler Meinungen die im Netz kursieren kann ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht auf eine Abfindung (Geldleistung) klagen, sondern immer nur auf Wiedereinstellung! Die Zahlung einer sog. Abfindung ist zwar eine übliche Methode die gängig ist, weil der Arbeitgeber den frisch gekündigten Mitarbeiter ganz bestimmt nicht wieder einstellen will, aber es gibt darauf keinen Rechtsanspruch.

Der Gang zum Betriebsrat

Der Gang zum Betriebsrat

Wenn Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten habern ist es wichtig zu wissen, dass Sie nicht alleine sind und dass es Unterstützung gibt, um Ihnen durch diesen Prozess zu helfen. Eine dieser Ressourcen ist der Betriebsrat, eine Arbeitnehmervertretung, die dazu dient, die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten und zu schützen.

Eine Abmahnung ist grundsätzlich ernst zu nehmen und es muss angemessen darauf reagiert werden!

Der Betriebsrat kann in solchen Situationen eine wichtige Rolle spielen. Er kann Sie beraten, wie Sie auf die Abmahnung reagieren sollten, und kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen. Der Betriebsrat kann auch als Vermittler zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber fungieren, um eine Lösung zu finden, die für beide Parteien akzeptabel ist. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese sorgfältig durchlesen und sicherstellen, dass Sie die Gründe für die Abmahnung verstehen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung ungerecht oder unbegründet ist, sollten Sie dies dem Betriebsrat mitteilen. Sie können auch einen Anwalt konsultieren, um Ihre rechtlichen Optionen zu verstehen.

“Es ist wichtig zu beachten, dass der Betriebsrat nicht die Befugnis hat, eine Abmahnung aufzuheben. Er kann jedoch bei der Klärung der Situation helfen und sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Er kann auch dabei helfen, sicherzustellen, dass der Prozess fair und transparent ist.”

Eine Abmahnung ist ein ernstes Anliegen, das sofortige Aufmerksamkeit erfordert. Wenn Sie einen Betriebsrat im Unternehmen haben sollte dies einer der ersten Schritte sein, um Ihre Rechte zu schützen und eine Lösung für das Problem zu finden. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass Sie Unterstützung haben und dass Sie nicht alleine durch diesen Prozess gehen müssen.

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Was tun wenn es keinen Betriebsrat gibt?

Doch was passiert, wenn man eine Abmahnung erhält und es keinen Betriebsrat gibt, an den man sich wenden kann? Besonders sehr kleine Unternehmen haben keinen Betriebsrat, und können zwar, müssen aber keinen haben. Auch in solchen Fällen stehen Sie nicht alleine da!

  • Verstehen Sie die Abmahnung: Eine Abmahnung sollte immer schriftlich erfolgen und das Fehlverhalten genau beschreiben. Sie sollte auch die Konsequenzen aufzeigen, falls das Fehlverhalten wiederholt wird. Es ist wichtig, dass Sie genau verstehen, was Ihnen vorgeworfen wird.
  • Recht auf Anhörung: Selbst wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, haben Sie das Recht, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sie können eine schriftliche Stellungnahme abgeben oder ein persönliches Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung suchen. Bei Gesprächen sollten Sie auf ein Gesprächsprotokoll bestehen und einen Zeugen dabei haben.
  • Rechtliche Beratung suchen: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Optionen zu verstehen und die beste Vorgehensweise zu bestimmen.
  • Gegenabmahnung: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Gegenabmahnung (Hier wird die Unterlassung weiterer Abmahnungen gefordert) auszusprechen. Dies ist jedoch ein komplexer Prozess, der in der Regel rechtliche Unterstützung erfordert.
  • Beweise sammeln: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist, sollten Sie alle relevanten Beweise sammeln. Dies könnte Kommunikation per E-Mail, Zeugenaussagen oder andere Dokumente beinhalten.
  • Unterstützung von Kollegen suchen: Auch wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, kann es hilfreich sein, Unterstützung von Kollegen zu suchen. Sie können Ihnen möglicherweise zusätzliche Perspektiven bieten oder als Zeugen dienen.
  • Emotionale Unterstützung suchen: Eine Abmahnung ist emotional belastend, und leider wird genau dieser Effekt auch von Arbeitgebern schamlos ausgenutzt. Eine Abmahnung dient nicht immer dazu Sie auf ein Fehlverhalten hinzuweisen, sondern auch als Mittel zur Einschüchterung und Verunsicherung! Es kann also durchaus hilfreich sein, Unterstützung von Freunden, Familie oder professionellen Beratern zu suchen.

Wenn Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten habern ist es wichtig zu wissen, dass Sie nicht alleine sind und dass es Unterstützung gibt, um Ihnen durch diesen Prozess zu helfen. Eine dieser Ressourcen ist der Betriebsrat, eine Arbeitnehmervertretung, die dazu dient, die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten und zu schützen.

Eine Abmahnung ist grundsätzlich ernst zu nehmen und es muss angemessen darauf reagiert werden!

Der Betriebsrat kann in solchen Situationen eine wichtige Rolle spielen. Er kann Sie beraten, wie Sie auf die Abmahnung reagieren sollten, und kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen. Der Betriebsrat kann auch als Vermittler zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber fungieren, um eine Lösung zu finden, die für beide Parteien akzeptabel ist. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese sorgfältig durchlesen und sicherstellen, dass Sie die Gründe für die Abmahnung verstehen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung ungerecht oder unbegründet ist, sollten Sie dies dem Betriebsrat mitteilen. Sie können auch einen Anwalt konsultieren, um Ihre rechtlichen Optionen zu verstehen.

“Es ist wichtig zu beachten, dass der Betriebsrat nicht die Befugnis hat, eine Abmahnung aufzuheben. Er kann jedoch bei der Klärung der Situation helfen und sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Er kann auch dabei helfen, sicherzustellen, dass der Prozess fair und transparent ist.”

Eine Abmahnung ist ein ernstes Anliegen, das sofortige Aufmerksamkeit erfordert. Wenn Sie einen Betriebsrat im Unternehmen haben sollte dies einer der ersten Schritte sein, um Ihre Rechte zu schützen und eine Lösung für das Problem zu finden. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass Sie Unterstützung haben und dass Sie nicht alleine durch diesen Prozess gehen müssen.

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Was tun wenn es keinen Betriebsrat gibt?

Doch was passiert, wenn man eine Abmahnung erhält und es keinen Betriebsrat gibt, an den man sich wenden kann? Besonders sehr kleine Unternehmen haben keinen Betriebsrat, und können zwar, müssen aber keinen haben. Auch in solchen Fällen stehen Sie nicht alleine da!

  • Verstehen Sie die Abmahnung: Eine Abmahnung sollte immer schriftlich erfolgen und das Fehlverhalten genau beschreiben. Sie sollte auch die Konsequenzen aufzeigen, falls das Fehlverhalten wiederholt wird. Es ist wichtig, dass Sie genau verstehen, was Ihnen vorgeworfen wird.
  • Recht auf Anhörung: Selbst wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, haben Sie das Recht, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sie können eine schriftliche Stellungnahme abgeben oder ein persönliches Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung suchen. Bei Gesprächen sollten Sie auf ein Gesprächsprotokoll bestehen und einen Zeugen dabei haben.
  • Rechtliche Beratung suchen: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Optionen zu verstehen und die beste Vorgehensweise zu bestimmen.
  • Gegenabmahnung: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Gegenabmahnung (Hier wird die Unterlassung weiterer Abmahnungen gefordert) auszusprechen. Dies ist jedoch ein komplexer Prozess, der in der Regel rechtliche Unterstützung erfordert.
  • Beweise sammeln: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist, sollten Sie alle relevanten Beweise sammeln. Dies könnte Kommunikation per E-Mail, Zeugenaussagen oder andere Dokumente beinhalten.
  • Unterstützung von Kollegen suchen: Auch wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, kann es hilfreich sein, Unterstützung von Kollegen zu suchen. Sie können Ihnen möglicherweise zusätzliche Perspektiven bieten oder als Zeugen dienen.
  • Emotionale Unterstützung suchen: Eine Abmahnung ist emotional belastend, und leider wird genau dieser Effekt auch von Arbeitgebern schamlos ausgenutzt. Eine Abmahnung dient nicht immer dazu Sie auf ein Fehlverhalten hinzuweisen, sondern auch als Mittel zur Einschüchterung und Verunsicherung! Es kann also durchaus hilfreich sein, Unterstützung von Freunden, Familie oder professionellen Beratern zu suchen.

Schlussworte

Schlussworte

Eine Abmahnung vom Arbeitgeber kommt nur selten aus heiterem Himmel. Meistens kündigt sich so ein Warnschuss vor den Bug über einen längeren Zeitraum an. Ich kann das deshalb sagen weil ich das alles schon durch habe. Und zwar stand ich in meinem Berufsleben bereits auf beiden Seiten. Zum einen habe ich selbst schon mal eine Abmahnung als Arbeitnehmer erhalten, und ich musste als Vorgesetzter später auch Abmahnungen aussprechen. Und glauben Sie mir das ist eigentlich für beide Seiten im Normalfall kein angenehmer Prozess, weil er den Betriebsfrieden stört, die Arbeit selbst darunter leidet und das gesamte Arbeitsklima belastet!

“Es knirscht also meist schon länger im Getriebe zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, oder aber auch Kollegen denen Sie vielleicht ein Dorn im Auge sind, oder Sie sich vielleicht tatsächlich nicht vertragskonform verhalten haben.”

Business Bundle Kleinunternehmer

Übrigens: Der letzte der von einer drohenden Abmahnung seitens des Arbeitgebers erfährt ist meist der Betroffene. Und das sind Sie!

Wenn die Abmahnung kommt ist das allerwichtigste das Sie genau verstehen was Ihnen vorgeworfen, und künftig erwartet wird. Wenn dort verklausulierte (unverständliche) Dinge stehen zögern Sie nicht zu fragen was genau gemeint ist. Nicht selten entsteht aus einer direkten Nachfrage auch ein Gespräch in dem Sie dann merken wo die Reise hingeht. Das heißt, ob man wirklich eine Verhaltensänderung will, oder der Weg bis zur Kündigung mit der Abmahnung nur vorgezeichnet wurde, und die Entscheidung sich von Ihnen zu trennen schon lange ausgemachte Sache ist.

Wenn es für Sie im Job schon lange nicht mehr rund läuft, bleibt es zwar dabei das Sie sich professionellen Rat suchen sollten, aber Sie sollten sich schon einmal mit dem Gedanken anfreunden das Sie keine große Zukunft mehr bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber mehr erwartet, und sich nach einer neuen Beschäftigung umsehen. Sollten Sie sich beispielsweise für den Schritt entscheiden eine Gegenabmahnung zu verfassen, dürfen Sie garantiert davon ausgehen das die Messer gewetzt sind. Dann befinden Sie sich in einer laufenden Konfliktsituation mit Ihrem Arbeitgeber und es ist nur eine Frage der Zeit bis man Sie in die Falle lockt um das Arbeitsverhältnis personenbedingt zu beendigen.

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Wenn das der Fall ist, und sich das Arbeitsverhältnis sich ohnehin dem Ende zuneigt empfehle ich das Sie sich ein Zwischenzeugnis von Ihrem Arbeitgeber ausstellen lassen. Dazu haben Sie das Recht! Es gibt zwar keinen festgelegten Zeitraum wie oft Sie dies tun können, aber die Regel ist so ca. 1 Jahr. Mindestens jedoch 6 Monate müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schon zugestehen seine Beurteilung über Sie neu bewerten zu können.

Ich hoffe das ich Ihnen mit meinen Ausführungen zum Thema der Abmahnung vom Arbeitgeber etwas weiterhelfen konnte. Das wichtigste ist einen kühlen Kopf zu bewahren, sich die nächsten Schritte gut zu überlegen, und sich auf keinen Fall in die Ecke drängen, oder einschüchtern zu lassen. Denn meist passieren einem dann nur noch mehr Fehler die man vorher nie gemacht hätte.

Tipp: Mehr zu Karrierethemen finden Sie auch hier bei uns.

Eine Abmahnung vom Arbeitgeber kommt nur selten aus heiterem Himmel. Meistens kündigt sich so ein Warnschuss vor den Bug über einen längeren Zeitraum an. Ich kann das deshalb sagen weil ich das alles schon durch habe. Und zwar stand ich in meinem Berufsleben bereits auf beiden Seiten. Zum einen habe ich selbst schon mal eine Abmahnung als Arbeitnehmer erhalten, und ich musste als Vorgesetzter später auch Abmahnungen aussprechen. Und glauben Sie mir das ist eigentlich für beide Seiten im Normalfall kein angenehmer Prozess, weil er den Betriebsfrieden stört, die Arbeit selbst darunter leidet und das gesamte Arbeitsklima belastet!

“Es knirscht also meist schon länger im Getriebe zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, oder aber auch Kollegen denen Sie vielleicht ein Dorn im Auge sind, oder Sie sich vielleicht tatsächlich nicht vertragskonform verhalten haben.”

Business Bundle Kleinunternehmer

Übrigens: Der letzte der von einer drohenden Abmahnung seitens des Arbeitgebers erfährt ist meist der Betroffene. Und das sind Sie!

Wenn die Abmahnung kommt ist das allerwichtigste das Sie genau verstehen was Ihnen vorgeworfen, und künftig erwartet wird. Wenn dort verklausulierte (unverständliche) Dinge stehen zögern Sie nicht zu fragen was genau gemeint ist. Nicht selten entsteht aus einer direkten Nachfrage auch ein Gespräch in dem Sie dann merken wo die Reise hingeht. Das heißt, ob man wirklich eine Verhaltensänderung will, oder der Weg bis zur Kündigung mit der Abmahnung nur vorgezeichnet wurde, und die Entscheidung sich von Ihnen zu trennen schon lange ausgemachte Sache ist.

Wenn es für Sie im Job schon lange nicht mehr rund läuft, bleibt es zwar dabei das Sie sich professionellen Rat suchen sollten, aber Sie sollten sich schon einmal mit dem Gedanken anfreunden das Sie keine große Zukunft mehr bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber mehr erwartet, und sich nach einer neuen Beschäftigung umsehen. Sollten Sie sich beispielsweise für den Schritt entscheiden eine Gegenabmahnung zu verfassen, dürfen Sie garantiert davon ausgehen das die Messer gewetzt sind. Dann befinden Sie sich in einer laufenden Konfliktsituation mit Ihrem Arbeitgeber und es ist nur eine Frage der Zeit bis man Sie in die Falle lockt um das Arbeitsverhältnis personenbedingt zu beendigen.

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Wenn das der Fall ist, und sich das Arbeitsverhältnis sich ohnehin dem Ende zuneigt empfehle ich das Sie sich ein Zwischenzeugnis von Ihrem Arbeitgeber ausstellen lassen. Dazu haben Sie das Recht! Es gibt zwar keinen festgelegten Zeitraum wie oft Sie dies tun können, aber die Regel ist so ca. 1 Jahr. Mindestens jedoch 6 Monate müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schon zugestehen seine Beurteilung über Sie neu bewerten zu können.

Ich hoffe das ich Ihnen mit meinen Ausführungen zum Thema der Abmahnung vom Arbeitgeber etwas weiterhelfen konnte. Das wichtigste ist einen kühlen Kopf zu bewahren, sich die nächsten Schritte gut zu überlegen, und sich auf keinen Fall in die Ecke drängen, oder einschüchtern zu lassen. Denn meist passieren einem dann nur noch mehr Fehler die man vorher nie gemacht hätte.

Tipp: Mehr zu Karrierethemen finden Sie auch hier bei uns.

Über den Autor:

Michael W. Suhr | Baujahr 1974
Michael W. Suhr | Baujahr 1974Dipl. Betriebswirt | Webdesign- und Beratung | Office Training
Nach 20 Jahren in der Logistik habe ich mein Hobby welches mich seit Mitte der 1980er Jahre begleitet zum Beruf gemacht, und bin seit Anfang 2015 als Freelancer im Bereich Webdesign, Webberatung und Microsoft Office tätig. Nebenbei schreibe ich soweit es die Zeit zulässt noch Artikel für mehr digitale Kompetenz in meinem Blog.
Blogverzeichnis Bloggerei.de - Computerblogs Blogverzeichnis

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Michael W. Suhr | Baujahr 1974
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Von |2023-07-31T13:43:30+02:0031st, Juli, 2023|Kategorien: Allgemein, Karriere|Tags: |

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