Als Mieter haben Sie grundsätzlich erstmal das Recht in Ihrer Wohnung zu tun und zu lassen was Sie möchten sofern Sie nicht gegen die Hausordnung oder vertragliche Vereinbarungen verstoßen.
Das lässt Ihnen als Mieter eine Ganze Menge Spielraum Ihre Mietwohung “Smart” zu gestalten. So dürfen Sie beispielsweise auch Haushaltsgeräte und Steuergeräte (Bsp.: Lichtschalter) die in der Wohnung eingebaut, und Teil der Mietsache sind in Ihr Smart Home einbinden.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Heizungsthermostate
- Herd
- Kühlschrank
- Waschmaschine
- Lichtschalter
Bei allen Veränderungen die Sie an Geräten die zur Mietsache gehören vornehmen ist es aber wichtig zu wissen das der Vermieter bei Auszug verlangen kann das alles wieder in seinen Ursprungszustand versetzt wird. Achten Sie also auf jeden Fall darauf das alle Veränderungen die Sie hier vornehmen sich auch “rückstandsfrei” wieder zurückbauen lassen. Denn ansonsten könnte es Ihnen beim Auszug passieren das der Vermieter entweder von Ihnen verlangt alles wieder so herzustellen wie es am Anfang des Mietverhältnisses war, oder es wird eine Firma damit beautragt. In diesem Fall kann es dann schon richtig ins Geld gehen.
Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen sollten Sie bei unklarer Rechtslage mit Ihrem Vermieter sprechen, und dessen Einverständnis (schriftlich) einholen.
Am einfachsten lässt sich Ihre Wohung natürlich im Bereich der Unterhaltungselektronik Smart machen, da diese ja in der Regel nicht Teil der Mietsache sind. Hier haben Sie also völlig freie Hand, und können sich Belieben austoben.