Neue Frist für die Steuererklärung 2022
Viele Bürger empfinden es als lästige Pflicht: Die jährliche Steuererklärung. Doch wer ist überhaupt dazu verpflichtet, diese einzureichen? Die Anforderungen und Ausnahmen können oft verwirrend sein, daher werfen wir einen Blick auf die relevanten Faktoren, und vor allem die neue Frist der Steuererklärung für das Steuerjahr 2022.

Kernpunkte:
In Deutschland ist grundsätzlich jeder steuerpflichtig, der ein Einkommen erzielt. Bei Unklarheiten hilft es, sich die Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzusehen. Hierzu zählen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Einkünfte.
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich in erster Linie aus dem Steuerstatus des Einzelnen. Wer beispielsweise ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht und dabei keine weiteren Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr hat, für den übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Lohnsteueranmeldung. In solchen Fällen ist keine separate Steuererklärung notwendig.
Neue Frist für die Steuererklärung 2022
Viele Bürger empfinden es als lästige Pflicht: Die jährliche Steuererklärung. Doch wer ist überhaupt dazu verpflichtet, diese einzureichen? Die Anforderungen und Ausnahmen können oft verwirrend sein, daher werfen wir einen Blick auf die relevanten Faktoren, und vor allem die neue Frist der Steuererklärung für das Steuerjahr 2022.

Kernpunkte:
In Deutschland ist grundsätzlich jeder steuerpflichtig, der ein Einkommen erzielt. Bei Unklarheiten hilft es, sich die Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzusehen. Hierzu zählen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Einkünfte.
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich in erster Linie aus dem Steuerstatus des Einzelnen. Wer beispielsweise ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht und dabei keine weiteren Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr hat, für den übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Lohnsteueranmeldung. In solchen Fällen ist keine separate Steuererklärung notwendig.
Steuererklärung: Der Schlüssel zu potenziellen Rückzahlungen
Steuererklärung: Der Schlüssel zu potenziellen Rückzahlungen
Die Steuererklärung ist in der Regel eine jährliche Anforderung für die meisten Arbeitnehmer, Selbständige und Unternehmen. Während einige Menschen sie als mühsam empfinden und nur aus rechtlichen Gründen durchführen, kann eine sorgfältig ausgefüllte Steuererklärung durchaus finanzielle Vorteile bieten. Doch lohnt sich eine Steuererklärung wirklich?
Die Antwort ist, es kommt darauf an. Generell gibt es einige Situationen, in denen das Einreichen einer Steuererklärung vorteilhaft ist. Lassen Sie uns einige davon betrachten.
Steuererstattungen freischalten
Viele Menschen sehen in der Steuererklärung eine Gelegenheit, Geld vom Finanzamt zurückzufordern. Wenn Sie im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer gezahlt haben, etwa durch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, können Sie mit einer Steuererklärung das zu viel gezahlte Geld zurückerhalten. Auch zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer kann im Rahmen der Veranlagung erstattet werden.
Werbungskosten geltend machen
Wenn Sie Ausgaben hatten, die direkt mit Ihrem Beruf zusammenhängen, können Sie diese als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu gehören z.B. Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel oder auch ein häusliches Arbeitszimmer. Diese Kosten können dazu führen, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt und Sie dadurch weniger Steuern zahlen müssen.
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen absetzen
Auch Kosten, die im privaten Bereich anfallen, können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. So können beispielsweise Kosten für Krankheit, Pflege oder Unterhalt als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Zudem sind auch bestimmte Sonderausgaben absetzbar, wie etwa Kirchensteuer oder Beiträge zur Altersvorsorge.
Von steuerlichen Förderungen profitieren
Nicht zuletzt können Sie von verschiedenen steuerlichen Förderungen profitieren, wenn Sie eine Steuererklärung einreichen. Dazu gehören z.B. der Kinderfreibetrag, das Elterngeld oder die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen.
Die Steuererklärung ist in der Regel eine jährliche Anforderung für die meisten Arbeitnehmer, Selbständige und Unternehmen. Während einige Menschen sie als mühsam empfinden und nur aus rechtlichen Gründen durchführen, kann eine sorgfältig ausgefüllte Steuererklärung durchaus finanzielle Vorteile bieten. Doch lohnt sich eine Steuererklärung wirklich?
Die Antwort ist, es kommt darauf an. Generell gibt es einige Situationen, in denen das Einreichen einer Steuererklärung vorteilhaft ist. Lassen Sie uns einige davon betrachten.
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Werbungskosten geltend machen
Wenn Sie Ausgaben hatten, die direkt mit Ihrem Beruf zusammenhängen, können Sie diese als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu gehören z.B. Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel oder auch ein häusliches Arbeitszimmer. Diese Kosten können dazu führen, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt und Sie dadurch weniger Steuern zahlen müssen.
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen absetzen
Auch Kosten, die im privaten Bereich anfallen, können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. So können beispielsweise Kosten für Krankheit, Pflege oder Unterhalt als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Zudem sind auch bestimmte Sonderausgaben absetzbar, wie etwa Kirchensteuer oder Beiträge zur Altersvorsorge.
Von steuerlichen Förderungen profitieren
Nicht zuletzt können Sie von verschiedenen steuerlichen Förderungen profitieren, wenn Sie eine Steuererklärung einreichen. Dazu gehören z.B. der Kinderfreibetrag, das Elterngeld oder die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen.
Abgabefrist für die Steuererklärung
Abgabefrist für die Steuererklärung
Der 31. Mai – ein Datum, das jedes Jahr viele Menschen in ganz Deutschland ins Schwitzen bringt. Denn an diesem Tag endet die reguläre Frist für die Abgabe der Steuererklärung. Ob Arbeitnehmer, Selbstständige oder Rentner, jeder ist aufgefordert, seine finanziellen Verhältnisse gegenüber dem Finanzamt offenzulegen. Wer diese Frist versäumt, riskiert nicht nur Verspätungszuschläge, sondern verpasst womöglich auch wertvolle Steuerrückzahlungen.
- In der heutigen Zeit digitaler Möglichkeiten nutzen viele Bürger die Chance, ihre Steuererklärung online mittels ELSTER abzugeben. Dabei handelt es sich um das elektronische Steuererklärungssystem der Finanzverwaltung, welches eine schnellere und bequemere Einreichung der notwendigen Formulare ermöglicht. Auch das Finanzamt selbst profitiert von dieser Methode, da es den Bearbeitungsprozess beschleunigt und Kosten reduziert.
- Jedoch bringt die Abgabe der Steuererklärung für viele Menschen jedes Jahr aufs neue Stress und Unsicherheit mit sich. Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der komplexesten weltweit und viele Bürger fühlen sich von der Vielzahl an Formularen und der umfangreichen Gesetzgebung überfordert.
Die gute Nachricht: Frist wurde bis zum 30. September verlängert!
Im Rahmen des Vierten Gesetzes, das steuerliche Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise umsetzt (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl. 2022 I S. 911), wurde eine Änderung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärungen vorgenommen. Hierbei wurde die Frist für das Jahr 2021 um drei Monate, für das Jahr 2022 um zwei Monate und für das Jahr 2023 um einen Monat verlängert. Diese Regelung gilt für Steuerpflichtige, die keine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen. Für das Jahr 2024 hingegen gab es keine Verlängerung der Frist, somit endet sie wie üblich am 31. Juli 2025.
Veranlagungszeitraum | Abgabefrist |
---|---|
Steuerjahr: 2021 | 31. Oktober 2022 |
Steuerjahr: 2022 | 30. September 2023 |
Steuerjahr: 2023 | 31. August 2024 |
Steuerjahr: 2024 | 31. Juli 2025 |
Benjamin Franklin hat einmal den berühmten Satz gesagt:
Der 31. Mai – ein Datum, das jedes Jahr viele Menschen in ganz Deutschland ins Schwitzen bringt. Denn an diesem Tag endet die reguläre Frist für die Abgabe der Steuererklärung. Ob Arbeitnehmer, Selbstständige oder Rentner, jeder ist aufgefordert, seine finanziellen Verhältnisse gegenüber dem Finanzamt offenzulegen. Wer diese Frist versäumt, riskiert nicht nur Verspätungszuschläge, sondern verpasst womöglich auch wertvolle Steuerrückzahlungen.
- In der heutigen Zeit digitaler Möglichkeiten nutzen viele Bürger die Chance, ihre Steuererklärung online mittels ELSTER abzugeben. Dabei handelt es sich um das elektronische Steuererklärungssystem der Finanzverwaltung, welches eine schnellere und bequemere Einreichung der notwendigen Formulare ermöglicht. Auch das Finanzamt selbst profitiert von dieser Methode, da es den Bearbeitungsprozess beschleunigt und Kosten reduziert.
- Jedoch bringt die Abgabe der Steuererklärung für viele Menschen jedes Jahr aufs neue Stress und Unsicherheit mit sich. Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der komplexesten weltweit und viele Bürger fühlen sich von der Vielzahl an Formularen und der umfangreichen Gesetzgebung überfordert.
Die gute Nachricht: Frist wurde bis zum 30. September verlängert!
Im Rahmen des Vierten Gesetzes, das steuerliche Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise umsetzt (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl. 2022 I S. 911), wurde eine Änderung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärungen vorgenommen. Hierbei wurde die Frist für das Jahr 2021 um drei Monate, für das Jahr 2022 um zwei Monate und für das Jahr 2023 um einen Monat verlängert. Diese Regelung gilt für Steuerpflichtige, die keine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen. Für das Jahr 2024 hingegen gab es keine Verlängerung der Frist, somit endet sie wie üblich am 31. Juli 2025.
Veranlagungszeitraum | Abgabefrist |
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Steuerjahr: 2021 | 31. Oktober 2022 |
Steuerjahr: 2022 | 30. September 2023 |
Steuerjahr: 2023 | 31. August 2024 |
Steuerjahr: 2024 | 31. Juli 2025 |
Benjamin Franklin hat einmal den berühmten Satz gesagt:
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