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Der Amazon Prime-Bluff: Holen Sie sich Ihr Geld zurück

Millionen Deutsche zahlen brav ihre Prime-Gebühren, während Amazon rechtswidrig an der Preisschraube dreht. Die Gerichte bestätigen: Der Konzern hat überzogen. Wer jetzt nicht handelt, schenkt Amazon freiwillig sein Geld.

05. Dezember 2025

Es klingt fast zu dreist, um wahr zu sein: Ein Unternehmen erhöht die Preise, führt Werbung ein und verlässt sich darauf, dass die Kunden zu bequem sind, um sich zu wehren. Doch genau das ist bei Amazon Prime passiert.

Die gute Nachricht: Die Justiz hat Amazon in die Schranken gewiesen. Die schlechte Nachricht: Amazon spekuliert darauf, dass Sie nichts tun. Besonders für das Jahr 2022 tickt die Uhr jetzt.

Amazon Prime-Preiserhoehung-Rueckforderung

Themenübersicht

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Die „illegale“ Preiserhöhung (2022)

Im September 2022 stieg das Jahresabo von 69 Euro auf 89,90 Euro (+30 %).

Das Urteil: Das OLG Düsseldorf bestätigte Ende Oktober 2025, dass die damalige AGB-Klausel zu schwammig und damit rechtswidrig war (Az. I-20 U 19/25).

Die Konsequenz: Ohne wirksame Klausel gilt der alte Preis. Die Differenz hat Amazon ohne Rechtsgrundlage einkassiert.

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Die Werbe-Injektion (2024)

Anfang 2024 führte Amazon Werbung bei Prime Video ein oder verlangte 2,99 Euro extra für Werbefreiheit.

Der Vorwurf: Eine einseitige Leistungsverschlechterung ohne aktive Zustimmung des Kunden („Opt-in“). Auch hier laufen Sammelklagen, um die Zusatzgebühr zurückzufordern.

Warum Sie jetzt handeln müssen (Die Verjährungsfalle)

Hier wird es kritisch. Ansprüche verjähren nach drei Jahren zum Jahresende.

  • Die Preiserhöhung startete 2022.
  • Die Verjährungsfrist für diese Zahlungen endet am 31. Dezember 2025.
  • Tun Sie in den nächsten Wochen nichts, darf Amazon das Geld aus 2022 endgültig behalten.

Ihr Schlachtplan in 3 Schritten

Lassen Sie sich nicht davon abschrecken, dass Amazon das Urteil vermutlich vor dem BGH anfechten wird. Sie müssen Ihre Ansprüche jetzt sichern.

  • Prüfen: Haben Sie der Preiserhöhung 2022 jemals aktiv per Klick zugestimmt? Wenn Sie nur stillschweigend weitergezahlt haben: Jackpot.
  • Fordern (Dringend!): Nutzen Sie noch im Dezember 2025 einen Musterbrief der Verbraucherzentrale. Fordern Sie die Differenz zurück (Einschreiben/Fax). Auch wenn Amazon ablehnt: Sie haben die Verjährung gehemmt.
  • Anschließen: Sobald das Klageregister für die Sammelklage der VZ NRW geöffnet ist, tragen Sie sich ein. Das ist risikofrei und sichert Ihre Rechte dauerhaft.

Quellen

  • OLG Düsseldorf: Urteil vom 24.10.2025 (Az. I-20 U 19/25) zur Rechtswidrigkeit der Preiserhöhungsklausel.
  • Verbraucherzentrale NRW: Führend bei der Klage gegen Preiserhöhungen (verbraucherzentrale.nrw).
  • Verbraucherzentrale Sachsen: Führend bei der Klage gegen Werbeeinblendungen (verbraucherzentrale-sachsen.de).
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Wir haben Ihnen einen rechtssicher formulierten Mustertext zusammengefasst, den Sie verwenden können.

Wichtig vorab: Da wir heute den 05. Dezember 2025 haben, ist Eile geboten. Um die Verjährung für das Jahr 2022 sicher zu verhindern, sollten Sie diesen Brief idealerweise per Einwurf-Einschreiben versenden (damit haben Sie einen Beweis, dass er angekommen ist) oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht. Eine E-Mail reicht theoretisch, ist aber vor Gericht schwerer als zugegangen zu beweisen.

Ihr Musterbrief an Amazon

Absender: Vorname Nachname Straße Hausnummer PLZ Stadt E-Mail-Adresse (die Sie für Ihr Amazon-Konto nutzen!)

Empfänger: Amazon Digital Germany GmbH Domagkstr. 28 80807 München (Dies ist die deutsche Niederlassung für digitale Dienste, oft wird auch an Amazon EU S.à r.l. in Luxemburg geschrieben, aber die Zustellung in München ist für deutsche Verbraucher oft einfacher nachzuweisen. Im Zweifel senden Sie es an beide oder nutzen Sie das Impressum für die aktuelle Rechtsadresse.)

Datum: 05.12.2025

Betreff: Rückforderung zu viel gezahlter Prime-Mitgliedsgebühren / Widerspruch gegen Preiserhöhungen Kunden-Nr. / Login-Email: [Ihre E-Mail-Adresse hier einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Kunde Ihres Dienstes „Amazon Prime“. Mit diesem Schreiben fordere ich die Rückerstattung der von mir zu viel entrichteten Mitgliedsgebühren und widerspreche den einseitigen Vertragsänderungen.

1. Rückforderung der Preiserhöhung (seit 2022) Im Jahr 2022 haben Sie die Gebühren für die Prime-Mitgliedschaft erhöht (z.B. von 69,00 € auf 89,90 € jährlich). Dieser Erhöhung habe ich nie aktiv zugestimmt. Ich habe die erhöhten Beträge lediglich kommentarlos weitergezahlt.

Unter Berufung auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.10.2025 (Az. I-20 U 19/25) sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Unwirksamkeit von fiktiven Zustimmungen bei AGB-Änderungen (vgl. BGH-Urteil vom 27.04.2021, XI ZR 26/20), ist die damalige Preiserhöhung unwirksam. Es gilt der ursprünglich vereinbarte Preis fort.

Ich fordere Sie daher auf, mir die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Preis für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 zu erstatten.

2. Erstattung der Zusatzgebühr für Werbefreiheit (seit 2024) Des Weiteren widerspreche ich der Einführung von Werbung bei Prime Video bzw. der Berechnung der Zusatzgebühr von 2,99 € monatlich für die Werbefreiheit, da dies eine einseitige Leistungsänderung zu meinem Nachteil darstellt, der ich nicht zugestimmt habe. Ich fordere die Erstattung dieser Zusatzkosten (bzw. den entsprechenden Minderwert).

Fristsetzung und Bankverbindung Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: [Ihr Name] IBAN: [Ihre IBAN] Bank: [Name Ihrer Bank]

Ich erwarte den Zahlungseingang oder eine qualifizierte Stellungnahme bis zum 19.12.2025.

Vorsorglich erkläre ich, dass ich auf die Einrede der Verjährung – insbesondere für Ansprüche aus dem Jahr 2022 – nicht verzichte und mir rechtliche Schritte, einschließlich der Teilnahme an einer Sammelklage, vorbehalte.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]

Was passiert danach?

  • Die Ablehnung: Amazon wird höchstwahrscheinlich mit einem Standardtext antworten: „Wir sind der Meinung, dass unsere Änderungen rechtmäßig waren…“ oder „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig“.
  • Nicht entmutigen lassen: Das ist normal. Mit diesem Brief haben Sie aber bewiesen, dass Sie Ihre Ansprüche vor dem 31.12.2025 geltend gemacht haben. Das ist entscheidend, falls Sie sich später der Sammelklage anschließen.
  • Dokumentation: Heben Sie die Kopie des Briefes und den Einlieferungsbeleg (Einschreiben) oder Sendebericht gut auf.

Wieviel Geld können Sie zurückfordern?

Die Berechnung ist eigentlich simpel, hängt aber davon ab, welches Abo-Modell Sie nutzen (Monats- oder Jahreszahler) und wann genau Ihr Abo sich immer verlängert hat.

Hier ist die Anleitung für Ihren „Kassensturz“:

Fall A: Sie sind Jahreszahler (Die häufigste Variante)

Hier geht es um die Differenz zwischen dem alten Preis (69,00 €) und dem neuen Preis (89,90 €). Der Differenzbetrag pro Jahr beträgt: 20,90 €.

  • Schauen Sie in Ihre Amazon-Kontoübersicht unter „Meine Mitgliedschaften und Abonnements“, wann die Abbuchungen stattfanden.
  • Abbuchung 2022: Fand diese nach dem 15. September 2022 statt?
  • Ja (89,90 € gezahlt): Schreiben Sie 20,90 € auf.
  • Nein (noch 69,00 € gezahlt): Dann waren Sie 2022 noch nicht betroffen. 0,00 €.

Abbuchung 2023: Hier haben Sie sicher 89,90 € gezahlt.

  • Schreiben Sie 20,90 € auf.
  • Abbuchung 2024: Wieder 89,90 €.
  • Schreiben Sie 20,90 € auf.

Abbuchung 2025: Hat die Verlängerung dieses Jahr schon stattgefunden?

  • Ja: Schreiben Sie 20,90 € auf.
  • Maximaler Rückforderungsbetrag für das Abo: 4 x 20,90 € = 83,60 €.
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Fall B: Sie sind Monatszahler

Hier geht es um die Differenz zwischen dem alten Preis (7,99 €) und dem neuen Preis (8,99 €). Der Differenzbetrag pro Monat beträgt: 1,00 €.

  • Zählen Sie die Monate seit der ersten Erhöhung (meist ab Oktober oder November 2022) bis heute (Dezember 2025).
  • Das sind im Höchstfall ca. 38 bis 39 Monate.

Rechnung: Anzahl der Monate x 1,00 €.

  • Maximaler Rückforderungsbetrag für das Abo: ca. 39,00 €.
    Zusatz: Die Werbe-Gebühr (seit Februar 2024)
  • Wenn Sie zusätzlich die 2,99 € pro Monat zahlen, um Prime Video werbefrei zu sehen, können Sie diesen Betrag ebenfalls zurückfordern (da auch dies eine einseitige Änderung war).
  • Start war der 05. Februar 2024.
  • Bis heute (Dezember 2025) sind das ca. 22 Monate.

Rechnung: 22 x 2,99 € = 65,78 €.

Hinweis: Wenn Sie die 2,99 € nicht zahlen und stattdessen Werbung schauen, können Sie theoretisch „Schadenersatz“ wegen Leistungsverschlechterung fordern, das ist aber schwerer zu beziffern. Konzentrieren Sie sich im Brief lieber auf die harten Euro-Beträge der Preiserhöhung.)

Über den Autor:

Michael W. Suhr | Baujahr 1974Dipl. Betriebswirt | Webdesign- und Beratung | Office Training
Nach 20 Jahren in der Logistik habe ich mein Hobby welches mich seit Mitte der 1980er Jahre begleitet zum Beruf gemacht, und bin seit Anfang 2015 als Freelancer im Bereich Webdesign, Webberatung und Microsoft Office tätig. Nebenbei schreibe ich soweit es die Zeit zulässt noch Artikel für mehr digitale Kompetenz in meinem Blog.
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