Das Herzstück der KI-Regulierung: Was ist das neue „AI-Büro“ der EU?
Die Europäische Union hat mit ihrem AI Act (KI-Gesetz) einen weltweiten Meilenstein gesetzt. Um dieses umfassende Regelwerk mit Leben zu füllen und seine Einhaltung zu überwachen, hat die Europäische Kommission eine neue, zentrale Behörde geschaffen: das Europäische KI-Büro (European AI Office). Diese Institution wird zum Dreh- und Angelpunkt für die Umsetzung und Durchsetzung der KI-Regeln in Europa und soll sicherstellen, dass die EU eine führende Rolle bei der Entwicklung vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz einnimmt.

Was ist der Hauptauftrag des KI-Büros?
Das KI-Büro ist das zentrale Aufsichts- und Durchsetzungsorgan für das KI-Gesetz. Es wurde im Januar 2024 von der Europäischen Kommission gegründet und ist innerhalb der Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (DG CNECT) angesiedelt.
Sein übergeordnetes Ziel ist zweigeteilt:
- Durchsetzung: Sicherstellen, dass die Regeln des AI Act, insbesondere für die leistungsstärksten KI-Modelle, in der gesamten Union einheitlich angewandt und eingehalten werden.
- Förderung: Die Entwicklung und Nutzung von vertrauenswürdiger KI in Europa zu fördern, um Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig die Grundrechte der Bürger zu schützen.
Das Büro soll als globales Referenzzentrum für einen KI-Ansatz dienen, der den Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Die Kernaufgaben im Überblick
Die Verantwortung des KI-Büros ist breit gefächert und umfasst weit mehr als nur die reine Überwachung.
Aufsicht über Hochentwickelte KI-Modelle: Die wichtigste Aufgabe ist die direkte Aufsicht über Allzweck-KI-Modelle (GPAI), insbesondere solche, die als „systemisches Risiko“ eingestuft werden (wie z. B. sehr große Sprachmodelle). Das Büro wird ihre Einhaltung der Vorschriften überwachen, Untersuchungen bei Verstößen einleiten und kann Sanktionen verhängen.
Koordinierung und Harmonisierung: Das Büro dient als Bindeglied zwischen den 27 EU-Mitgliedstaaten. Es wird die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren, um eine einheitliche Auslegung und Anwendung des KI-Gesetzes in der gesamten EU zu gewährleisten. Bei grenzüberschreitenden Fällen wird es gemeinsame Untersuchungen unterstützen.
Entwicklung von Leitlinien: Um Unternehmen und Entwicklern Klarheit zu verschaffen, wird das KI-Büro detaillierte Leitlinien, Durchführungsbestimmungen und Standards zur praktischen Umsetzung des Gesetzes entwickeln.
Innovationsförderung: Das Büro soll nicht nur regulieren, sondern auch ein innovatives Ökosystem für KI „Made in Europe“ fördern. Dazu gehört die Unterstützung von sogenannten „KI-Fabriken“ (AI Factories) und die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der vertrauenswürdigen KI.
Unterstützung für KMU: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen gezielt unterstützt werden. Das Büro wird Informationsplattformen und Ressourcen bereitstellen, um ihnen die Einhaltung der komplexen Regularien zu erleichtern.
Internationale Vertretung: Das KI-Büro wird die EU auf der globalen Bühne vertreten und den europäischen Ansatz für eine vertrauenswürdige KI in internationalen Gremien und gegenüber Partnerländern fördern.
Wie ist das Büro strukturiert?
Um diesen vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, ist das KI-Büro in mehrere spezialisierte Einheiten unterteilt und soll mit etwa 140 Experten besetzt werden, darunter Technologen, Juristen und Ökonomen.
Die Struktur umfasst unter anderem:
- Einheit für Regulierung und Compliance: Das Kernteam für die Überwachung und Durchsetzung der Regeln, insbesondere für GPAI-Modelle.
- Einheit für KI-Sicherheit: Fokussiert sich auf die Identifizierung und Minderung von Risiken, die von KI-Systemen ausgehen.
- Einheit für Exzellenz in KI und Robotik: Zuständig für die Förderung von Forschung, Entwicklung und der Verbreitung von KI in der EU.
- Einheit für „KI für den gesellschaftlichen Nutzen“: Konzentriert sich auf die positiven Anwendungsmöglichkeiten von KI, beispielsweise im Gesundheits- oder Umweltbereich.
Das Büro wird zudem eng mit dem Europäischen KI-Ausschuss (in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind), einem wissenschaftlichen Gremium aus unabhängigen Experten und einem Beratungsforum (das die Zivilgesellschaft und die Industrie einbindet) zusammenarbeiten.
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