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Der Blog für digitale Kompetenz

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Soviel Förderung gibt es für Balkonkraftwerke je Bundesland

Ab dem 1. Januar 2023 entfällt in Deutschland die Mehrwertsteuer (19 Prozent) für den Kauf von Balkon-Solaranlagen, einschließlich Solarmodule und zugehöriger Bauteile wie Wechselrichter, Kabel, Energiemesser und Halterungen, die gleichzeitig bestellt werden. Die Preise für ein Set sind dadurch gesunken, und je nach Lieferumfang beginnen die Preise bei etwa 400 Euro für eine Plug-and-Play-Anlage mit einem Modul. Anlagen mit zwei Modulen kosten zwischen 800 Euro und rund 1.200 Euro. Durch den Einsatz von Balkonkraftwerken können Mieter und Wohnungseigentümer schnell und einfach ihren eigenen Solarstrom produzieren, was nicht nur zur Umweltentlastung beiträgt, sondern auch ihren Stromverbrauch senkt. Abhängig von Standort, Ausrichtung und Wetterbedingungen können die kleinen Solaranlagen für den Balkon die jährlichen Stromkosten um 100 bis 200 Euro reduzieren.

Balkonkraftwerk mit Foerderung vom Bund

Themenübersicht

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Die Förderung von Balkonkraftwerken ist ein Teil der Energiewende und ermöglicht es auch Menschen in Mietwohnungen, daran teilzunehmen. Die Miniaturversion einer Photovoltaik-Anlage kann in der Regel ohne die Hilfe eines Fachmanns montiert werden und versorgt den täglichen Strombedarf von Geräten wie Kühlschränken bei Sonnenschein. Durch den Einsatz eines solchen Stecker-Solargeräts können langfristig Stromkosten eingespart werden. Da die Module über 20 Jahre Strom produzieren können, ist die Anschaffung immer lohnenswert, selbst wenn der Wechselrichter in dieser Zeitspanne ausgetauscht werden muss (Kostenpunkt 200 bis 300 Euro). Bereits für 1.000 Euro, manchmal sogar günstiger im Sonderangebot, können Sie ein Balkonkraftwerk mit einer maximalen Leistung von 600 Watt und passendem Gestell erwerben. Somit rentieren sich die Kosten während seiner Lebenszeit.

Soviel Förderung gibt es für Balkonkraftwerke je Bundesland

Ab dem 1. Januar 2023 entfällt in Deutschland die Mehrwertsteuer (19 Prozent) für den Kauf von Balkon-Solaranlagen, einschließlich Solarmodule und zugehöriger Bauteile wie Wechselrichter, Kabel, Energiemesser und Halterungen, die gleichzeitig bestellt werden. Die Preise für ein Set sind dadurch gesunken, und je nach Lieferumfang beginnen die Preise bei etwa 400 Euro für eine Plug-and-Play-Anlage mit einem Modul. Anlagen mit zwei Modulen kosten zwischen 800 Euro und rund 1.200 Euro. Durch den Einsatz von Balkonkraftwerken können Mieter und Wohnungseigentümer schnell und einfach ihren eigenen Solarstrom produzieren, was nicht nur zur Umweltentlastung beiträgt, sondern auch ihren Stromverbrauch senkt. Abhängig von Standort, Ausrichtung und Wetterbedingungen können die kleinen Solaranlagen für den Balkon die jährlichen Stromkosten um 100 bis 200 Euro reduzieren.

Balkonkraftwerk mit Foerderung vom Bund

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Die Förderung von Balkonkraftwerken ist ein Teil der Energiewende und ermöglicht es auch Menschen in Mietwohnungen, daran teilzunehmen. Die Miniaturversion einer Photovoltaik-Anlage kann in der Regel ohne die Hilfe eines Fachmanns montiert werden und versorgt den täglichen Strombedarf von Geräten wie Kühlschränken bei Sonnenschein. Durch den Einsatz eines solchen Stecker-Solargeräts können langfristig Stromkosten eingespart werden. Da die Module über 20 Jahre Strom produzieren können, ist die Anschaffung immer lohnenswert, selbst wenn der Wechselrichter in dieser Zeitspanne ausgetauscht werden muss (Kostenpunkt 200 bis 300 Euro). Bereits für 1.000 Euro, manchmal sogar günstiger im Sonderangebot, können Sie ein Balkonkraftwerk mit einer maximalen Leistung von 600 Watt und passendem Gestell erwerben. Somit rentieren sich die Kosten während seiner Lebenszeit.

Mehrwertsteuer für Balkonkraftwerke auf 0%

Mehrwertsteuer für Balkonkraftwerke auf 0%

Bisher mussten Käufer von Balkonkraftwerken die üblichen 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen. Seit dem 01.01.2023 ist es für Eigenheimbesitzer nun deutlich wirtschaftlicher, ein Balkonkraftwerk aufzustellen. Der Mehrwertsteuersatz wurde auf null Prozent gesenkt – das gilt für Solarmodule, Wechselrichter, Speicher, Kabel, Halterungen und sogar für den Speditionsversand. Das bedeutet, dass Verkäufer ab dem Stichtag keine Mehrwertsteuer mehr beim Verkauf von PV-Anlagen erheben dürfen und private Käufer die Hardware für ihre Mini-PV-Anlage nun also umsatzsteuerfrei bekommen.

Diese Steuerbefreiung gilt für sämtliche Wohngebäude und bezieht sich auf PV-Anlagen jeder Größe. Egal, ob es sich um eine größere PV-Anlage für das Dach mit bis zu 30 kWp (Kilowattpeak-Leistung) oder ein kleines Balkonkraftwerk mit 600 Watt handelt, die Steuerbefreiung senkt die Anschaffungskosten für eine solche Anlage merklich und erhöht ihre Amortisation.

Die Einsparungen liegen bei rund 19 Prozent. Zum Beispiel kostet ein Balkonkraftwerk, das vor dem 1. Januar 2023 als Komplettpaket für 1.100 Euro gekauft wurde, ab 2023 nur noch 924,00 Euro. Angesichts der aktuellen Energiekrise und des Wunsches der Bürger, autonom zu werden, ist ein Balkonkraftwerk eine attraktive Option. Zudem entfällt der Mehrwertsteuersatz auch für größere PV-Anlagen, die eine Leistung von 30 Kilowatt übersteigen, wenn diese auf Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden installiert werden, die einem gemeinnützigen Zweck dienen.

Neben der finanziellen Entlastung beim Kauf von Balkonkraftwerken gibt es auch wichtige administrative Erleichterungen für Eigenheimbesitzer, die größere PV-Anlagen planen. Aufgrund der Null-Prozent-Regelung können Betreiber von Anlagen nun ohne finanzielle Nachteile die Kleinunternehmerregelung anwenden, da der bisherige Vorsteuerabzug als Grund für den Verzicht auf die Regelung entfällt. Zudem müssen private Endkunden nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerstatten zu lassen.

Ein weiterer Vorteil betrifft die Einkommenssteuer. Ab 2023 sind alle PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt (Peak) von der Einkommenssteuer befreit. Da nicht selbstverbrauchte Erträge bei größeren Anlagen mit etwa 8,2 bis 13 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden, können Einnahmen erzielt werden. Diese Einnahmen müssen nun nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Diese Maßnahme wird als Ertragssteuerbefreiung bezeichnet.

tsv?amc=con.blbn.461116.472899
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Es gibt heute PV-Anlagen in verschiedensten Größen und Qualitätsstufen zu erwerben, was für viele Verbraucher eine Herausforderung darstellt. Eine qualifizierte Beratung vor dem Kauf, insbesondere auch bei steckerfertigen Solaranlagen, ist daher von großer Bedeutung. Es empfiehlt sich außerdem, regelmäßig nach Fördermöglichkeiten von Gemeinden und Landkreisen Ausschau zu halten, da die angebotenen Förderprogramme regelmäßig aktualisiert werden. Im nächsten Abschnitt haben wir eine Liste zusammengefasst in der Sie prüfen können wieviel Förderung Sie derzeit in Ihrem Bundesland für ein Balkonkraftwerk erhalten.

Bisher mussten Käufer von Balkonkraftwerken die üblichen 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen. Seit dem 01.01.2023 ist es für Eigenheimbesitzer nun deutlich wirtschaftlicher, ein Balkonkraftwerk aufzustellen. Der Mehrwertsteuersatz wurde auf null Prozent gesenkt – das gilt für Solarmodule, Wechselrichter, Speicher, Kabel, Halterungen und sogar für den Speditionsversand. Das bedeutet, dass Verkäufer ab dem Stichtag keine Mehrwertsteuer mehr beim Verkauf von PV-Anlagen erheben dürfen und private Käufer die Hardware für ihre Mini-PV-Anlage nun also umsatzsteuerfrei bekommen.

Diese Steuerbefreiung gilt für sämtliche Wohngebäude und bezieht sich auf PV-Anlagen jeder Größe. Egal, ob es sich um eine größere PV-Anlage für das Dach mit bis zu 30 kWp (Kilowattpeak-Leistung) oder ein kleines Balkonkraftwerk mit 600 Watt handelt, die Steuerbefreiung senkt die Anschaffungskosten für eine solche Anlage merklich und erhöht ihre Amortisation.

Die Einsparungen liegen bei rund 19 Prozent. Zum Beispiel kostet ein Balkonkraftwerk, das vor dem 1. Januar 2023 als Komplettpaket für 1.100 Euro gekauft wurde, ab 2023 nur noch 924,00 Euro. Angesichts der aktuellen Energiekrise und des Wunsches der Bürger, autonom zu werden, ist ein Balkonkraftwerk eine attraktive Option. Zudem entfällt der Mehrwertsteuersatz auch für größere PV-Anlagen, die eine Leistung von 30 Kilowatt übersteigen, wenn diese auf Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden installiert werden, die einem gemeinnützigen Zweck dienen.

Neben der finanziellen Entlastung beim Kauf von Balkonkraftwerken gibt es auch wichtige administrative Erleichterungen für Eigenheimbesitzer, die größere PV-Anlagen planen. Aufgrund der Null-Prozent-Regelung können Betreiber von Anlagen nun ohne finanzielle Nachteile die Kleinunternehmerregelung anwenden, da der bisherige Vorsteuerabzug als Grund für den Verzicht auf die Regelung entfällt. Zudem müssen private Endkunden nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerstatten zu lassen.

Ein weiterer Vorteil betrifft die Einkommenssteuer. Ab 2023 sind alle PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt (Peak) von der Einkommenssteuer befreit. Da nicht selbstverbrauchte Erträge bei größeren Anlagen mit etwa 8,2 bis 13 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden, können Einnahmen erzielt werden. Diese Einnahmen müssen nun nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Diese Maßnahme wird als Ertragssteuerbefreiung bezeichnet.

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Es gibt heute PV-Anlagen in verschiedensten Größen und Qualitätsstufen zu erwerben, was für viele Verbraucher eine Herausforderung darstellt. Eine qualifizierte Beratung vor dem Kauf, insbesondere auch bei steckerfertigen Solaranlagen, ist daher von großer Bedeutung. Es empfiehlt sich außerdem, regelmäßig nach Fördermöglichkeiten von Gemeinden und Landkreisen Ausschau zu halten, da die angebotenen Förderprogramme regelmäßig aktualisiert werden. Im nächsten Abschnitt haben wir eine Liste zusammengefasst in der Sie prüfen können wieviel Förderung Sie derzeit in Ihrem Bundesland für ein Balkonkraftwerk erhalten.

Soviel Förderung erhalten Sie für ein Balkonkraftwerk je Bundesland

Soviel Förderung erhalten Sie für ein Balkonkraftwerk je Bundesland

In der folgenden Liste haben wir die uns bekannten Fördermöglichkeiten und die jeweilige Förderhöhe je Bundesland und Stadt (soweit bekannt) aufgelistet. Bitte beachten Sie aber das wir für die in der Liste angegebenen Förderbeträge keine Gewähr übernehmen können, da sich hier ständig etwas ändern kann. Um die aktuelle Förderhöhe in Ihrem Bundesland (Kreis) zu erfahren können Sie auf den jeweiligen Link in der Liste klicken der Sie direkt zu weiteren Informationen führt.

Bühl 300 € / Anlage, bis zu 600 Watt
Filderstadt 150 € / Anlage, bis zu 600 Watt
Freiburg 200 € pauschal
Friedrichshafen 300 € pro Haushalt mind. 300 Watt
Friolzheim 100 € pro Haushalt bis zu 600 Watt-Peak
Heidelberg bis zu 750 € – Heidelberger-Pass(+)-Besitzer: fast die vollen Kosten des Balkonmoduls,
lediglich Eigenanteil von 50 €, bis zu 600 Watt
Kornwestheim 200 € pro Haushalt bis zu 600 Watt
Lörrach 200 € pauschal pro Haushalt bis zu 600 Watt-Peak
Ludwigsburg max. 300 €, für BezieherInnen der LudwigsburgCard bis zu 800 €
Neubulach 300 Watt-Peak-Anlage / 50 € // 600 Watt-Peak-Anlagen / 100 €
Schwaikheim 200 € pro Haushalt
Schwetzingen 30% der Anschaffungskosten – max. 300€.
Stuttgart 100 € pauschal pro Anlage
Ulm 50 % bis zu 250 € je Wohneinheit
Weinheim 50€ je Modul – max. 100€.
Buckenhof 50 € pro 100 Watt-Peak, max. 150 €
Coburg 250 € pro Anlage
Diessen 100 € pro Haushalt, bis zu 600 Watt
Erlangen 50 € pro 100 Watt-Peak, max. 300 € (bis zu 600 Watt)
Forchheim 100,- € (brutto) je angefangene kWp
max. 400,- € (brutto) je Gebäude/Wohneinheit
bis zu 3,9 kWp
Fürth bis 160 € (110 € für Einrichtung eines Zweirichtungszählers, 50 € für Anschaffungskosten einer steckerfertigen PV-Anlage für Stromkunden der infra)
Günzburg 100 € pauschal pro Anlage
Ingolstadt 200€ mind. 300 und max. 600 Watt
Marolffstein 50 € pro 100 Wp, max. 200 € pro Antragssteller/in
München 0,4 € je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten, bis zu 600 Watt
Moosburg 50 % der Nettoanschaffungskosten, max. 200 € pro Anlage
Peiting 120 € pro Anlage, bis zu 600 Watt
Spardorf 50 € pro 100 Watt-Peak, max. 200 €
Unterschleißheim 25% der Anschaffungskosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt
Weilheim in Oberbayern 25 % der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt
Berlin max. 500 € / eine Anlage pro Wohnung (max. 14.000 Förderfälle)
Brandenburg Momentan keine Förderungen bekannt
Brandenburg Momentan keine Förderungen bekannt
Hamburg Momentan keine Förderungen bekannt
Mörfelden-Walldorf Zuschuss von 200 €
Lampertheim Zuschuss 60%, max. 500 €
Main-Taunus-Kreis 100 € pauschal pro Wohnung, bis zu 600 Watt
Wiesbaden 300 € – 400 € zwischen 3,0 – 6,0 kW
Mecklenburg-Vorpommern max. 500 € / Anlage und Haushalt
Braunschweig bis 400 Watt 250 € / bis 600 Watt 400 €
Göttingen 180 € pauschal pro Anlage
Jever 120 € / Anlagen. max. 2 Anlagen / Antragsteller werden gefördert
Lüneburg 150 € + 30 % der Investitionskosten / Anlage
Norden bis 600 Watt 300 €
Wunstorf bis 600 Watt 250 €
Aachen 300 € pauschal. 150 – 600 Volt-Ampere
Ahaus 50 % der förderfähigen Kosten bis max. 200 €, bis zu 600 Watt
Bönen 100 € pro Wohneinheit
Bonn 50 € für 1 Modul
100 € für 2 Module
bis zu 600 Watt
Borgentreich 100 € pauschal pro Anlage (pro Haushalt)
Castrop-Rauxel 100 € je Wohnung
Düsseldorf 50% der förderfähigen Kosten, maximal € 400, bis zu 600 Watt
Essen ab 300 Wp 200 €
Freudenberg 150 € / Anlage
Fröndenberg 100 € pro Modul, max. 200 €, bis 600 Watt-Peak
Gelsenkirchen pauschal 100 €, bis zu 600 Watt
Hamm 200 € pauschal pro Anlage, bis zu 600 Watt
Hiddenhausen Steckerfertige Stromerzeugungsmodule (150 € pauschal)
Steckerfertige Stromerzeugungsmodule mit Speicher (300 € pauschal)
bis zu 600 Watt
Kamp-Lintfort 100 € pro Wohnung, bis zu 600 Watt
Kirchlengern 300 € pro Anlage, bis zu 600 Volt-Ampere
Köln 200 € pro Anlage, bis zu 600 Watt
Langenfeld 200 € pro Anlage, bis zu 600 Watt
Lüdenscheid 200 € / Anlage, bis zu 600 Watt
Oberhausen 100 € je Wohnung, bis zu 600 Watt
Olsberg 200 € pauschal pro Anlage, bis zu 600 Watt
Recklinghausen 100 € pauschal pro Anlage
Rheinisch-Bergischer-Kreis Photovoltaikanlagen mit einem Gesamtpreis unter 10.000 € (z. B. Steckersolaranlagen) werden mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert
Rietberg 80 € / Modul, max. 2 Module pro Haushalt
Voerde am Niederrhein 100 € je Wohnung, bis zu 600 Watt
Wesel 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt
Wickede (Ruhr) Steckerfertige Stromerzeugungsmodule (150 € pauschal)
Steckerfertige Stromerzeugungsmodule mit Speicher (300 € pauschal)
Willich 250 € Wohneinheit, 0,4 – 0,6 kWh
Koblenz 70 € pro Modul (max. 2 Module)
Pirmasens 75 € für Anlagen bis zu max. 325 Watt ; 150 € für Anlagen bis zu 600 Watt
Urmitz 100 € / Modul, max. 200 €, bis zu 600 Watt
Saarland Momentan keine Förderungen bekannt
Sachsen Momentan keine Förderungen bekannt
Sachsen-Anhalt Momentan keine Förderungen bekannt
Kiel
100 € pauschal pro Anlage
Lübeck 200 € / Haushalt; bis zu 600 Watt
Thüringen 25% der Anschaffungskosten – max. 200€

Es zeigt sich das die Förderung für Balkonkraftwerke je nach Bundesland sehr unterschiedlich sind, und auch an bestimmte Vorraussetzungen gekoppelt werden. Die Förderprogramme sind aber nicht in Stein gemeißelt, sodass sich hier laufend Änderungen ergeben können. Um die aktuellen Förderungsmöglichkeiten zu erfahren klicken Sie einfach auf Ihr Bundesland um zu weiteren Informationen bezüglich der Förderungsmöglichkeiten zu erhalten.

Wichtig: Unabhängig davon wie die Bundesregierung auch bemüht ist die Energiewende voranzutreiben, indem es nun nicht mehr nur Hausbesitzern, sondern auch Mietern möglich ist etwas zu tun, sollten Sie immer beachten das Sie die Montage eines Balkonkraftwerks immer mit Ihrem Vermieter und ggf. der Hausverwaltung schriftlich genehmigen zu lassen. Lesen Sie mehr dazu >>>

In der folgenden Liste haben wir die uns bekannten Fördermöglichkeiten und die jeweilige Förderhöhe je Bundesland und Stadt (soweit bekannt) aufgelistet. Bitte beachten Sie aber das wir für die in der Liste angegebenen Förderbeträge keine Gewähr übernehmen können, da sich hier ständig etwas ändern kann. Um die aktuelle Förderhöhe in Ihrem Bundesland (Kreis) zu erfahren können Sie auf den jeweiligen Link in der Liste klicken der Sie direkt zu weiteren Informationen führt.

Bühl 300 € / Anlage, bis zu 600 Watt
Filderstadt 150 € / Anlage, bis zu 600 Watt
Freiburg 200 € pauschal
Friedrichshafen 300 € pro Haushalt mind. 300 Watt
Friolzheim 100 € pro Haushalt bis zu 600 Watt-Peak
Heidelberg bis zu 750 € – Heidelberger-Pass(+)-Besitzer: fast die vollen Kosten des Balkonmoduls,
lediglich Eigenanteil von 50 €, bis zu 600 Watt
Kornwestheim 200 € pro Haushalt bis zu 600 Watt
Lörrach 200 € pauschal pro Haushalt bis zu 600 Watt-Peak
Ludwigsburg max. 300 €, für BezieherInnen der LudwigsburgCard bis zu 800 €
Neubulach 300 Watt-Peak-Anlage / 50 € // 600 Watt-Peak-Anlagen / 100 €
Schwaikheim 200 € pro Haushalt
Schwetzingen 30% der Anschaffungskosten – max. 300€.
Stuttgart 100 € pauschal pro Anlage
Ulm 50 % bis zu 250 € je Wohneinheit
Weinheim 50€ je Modul – max. 100€.
Buckenhof 50 € pro 100 Watt-Peak, max. 150 €
Coburg 250 € pro Anlage
Diessen 100 € pro Haushalt, bis zu 600 Watt
Erlangen 50 € pro 100 Watt-Peak, max. 300 € (bis zu 600 Watt)
Forchheim 100,- € (brutto) je angefangene kWp
max. 400,- € (brutto) je Gebäude/Wohneinheit
bis zu 3,9 kWp
Fürth bis 160 € (110 € für Einrichtung eines Zweirichtungszählers, 50 € für Anschaffungskosten einer steckerfertigen PV-Anlage für Stromkunden der infra)
Günzburg 100 € pauschal pro Anlage
Ingolstadt 200€ mind. 300 und max. 600 Watt
Marolffstein 50 € pro 100 Wp, max. 200 € pro Antragssteller/in
München 0,4 € je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten, bis zu 600 Watt
Moosburg 50 % der Nettoanschaffungskosten, max. 200 € pro Anlage
Peiting 120 € pro Anlage, bis zu 600 Watt
Spardorf 50 € pro 100 Watt-Peak, max. 200 €
Unterschleißheim 25% der Anschaffungskosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt
Weilheim in Oberbayern 25 % der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt
Berlin max. 500 € / eine Anlage pro Wohnung (max. 14.000 Förderfälle)
Brandenburg Momentan keine Förderungen bekannt
Brandenburg Momentan keine Förderungen bekannt
Hamburg Momentan keine Förderungen bekannt
Mörfelden-Walldorf Zuschuss von 200 €
Lampertheim Zuschuss 60%, max. 500 €
Main-Taunus-Kreis 100 € pauschal pro Wohnung, bis zu 600 Watt
Wiesbaden 300 € – 400 € zwischen 3,0 – 6,0 kW
Mecklenburg-Vorpommern max. 500 € / Anlage und Haushalt
Braunschweig bis 400 Watt 250 € / bis 600 Watt 400 €
Göttingen 180 € pauschal pro Anlage
Jever 120 € / Anlagen. max. 2 Anlagen / Antragsteller werden gefördert
Lüneburg 150 € + 30 % der Investitionskosten / Anlage
Norden bis 600 Watt 300 €
Wunstorf bis 600 Watt 250 €
Aachen 300 € pauschal. 150 – 600 Volt-Ampere
Ahaus 50 % der förderfähigen Kosten bis max. 200 €, bis zu 600 Watt
Bönen 100 € pro Wohneinheit
Bonn 50 € für 1 Modul
100 € für 2 Module
bis zu 600 Watt
Borgentreich 100 € pauschal pro Anlage (pro Haushalt)
Castrop-Rauxel 100 € je Wohnung
Düsseldorf 50% der förderfähigen Kosten, maximal € 400, bis zu 600 Watt
Essen ab 300 Wp 200 €
Freudenberg 150 € / Anlage
Fröndenberg 100 € pro Modul, max. 200 €, bis 600 Watt-Peak
Gelsenkirchen pauschal 100 €, bis zu 600 Watt
Hamm 200 € pauschal pro Anlage, bis zu 600 Watt
Hiddenhausen Steckerfertige Stromerzeugungsmodule (150 € pauschal)
Steckerfertige Stromerzeugungsmodule mit Speicher (300 € pauschal)
bis zu 600 Watt
Kamp-Lintfort 100 € pro Wohnung, bis zu 600 Watt
Kirchlengern 300 € pro Anlage, bis zu 600 Volt-Ampere
Köln 200 € pro Anlage, bis zu 600 Watt
Langenfeld 200 € pro Anlage, bis zu 600 Watt
Lüdenscheid 200 € / Anlage, bis zu 600 Watt
Oberhausen 100 € je Wohnung, bis zu 600 Watt
Olsberg 200 € pauschal pro Anlage, bis zu 600 Watt
Recklinghausen 100 € pauschal pro Anlage
Rheinisch-Bergischer-Kreis Photovoltaikanlagen mit einem Gesamtpreis unter 10.000 € (z. B. Steckersolaranlagen) werden mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert
Rietberg 80 € / Modul, max. 2 Module pro Haushalt
Voerde am Niederrhein 100 € je Wohnung, bis zu 600 Watt
Wesel 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt
Wickede (Ruhr) Steckerfertige Stromerzeugungsmodule (150 € pauschal)
Steckerfertige Stromerzeugungsmodule mit Speicher (300 € pauschal)
Willich 250 € Wohneinheit, 0,4 – 0,6 kWh
Koblenz 70 € pro Modul (max. 2 Module)
Pirmasens 75 € für Anlagen bis zu max. 325 Watt ; 150 € für Anlagen bis zu 600 Watt
Urmitz 100 € / Modul, max. 200 €, bis zu 600 Watt
Saarland Momentan keine Förderungen bekannt
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Kiel
100 € pauschal pro Anlage
Lübeck 200 € / Haushalt; bis zu 600 Watt
Thüringen 25% der Anschaffungskosten – max. 200€

Es zeigt sich das die Förderung für Balkonkraftwerke je nach Bundesland sehr unterschiedlich sind, und auch an bestimmte Vorraussetzungen gekoppelt werden. Die Förderprogramme sind aber nicht in Stein gemeißelt, sodass sich hier laufend Änderungen ergeben können. Um die aktuellen Förderungsmöglichkeiten zu erfahren klicken Sie einfach auf Ihr Bundesland um zu weiteren Informationen bezüglich der Förderungsmöglichkeiten zu erhalten.

Wichtig: Unabhängig davon wie die Bundesregierung auch bemüht ist die Energiewende voranzutreiben, indem es nun nicht mehr nur Hausbesitzern, sondern auch Mietern möglich ist etwas zu tun, sollten Sie immer beachten das Sie die Montage eines Balkonkraftwerks immer mit Ihrem Vermieter und ggf. der Hausverwaltung schriftlich genehmigen zu lassen. Lesen Sie mehr dazu >>>

Über den Autor:

Michael W. Suhr | Baujahr 1974
Michael W. Suhr | Baujahr 1974Dipl. Betriebswirt | Webdesign- und Beratung | Office Training
Nach 20 Jahren in der Logistik habe ich mein Hobby welches mich seit Mitte der 1980er Jahre begleitet zum Beruf gemacht, und bin seit Anfang 2015 als Freelancer im Bereich Webdesign, Webberatung und Microsoft Office tätig. Nebenbei schreibe ich soweit es die Zeit zulässt noch Artikel für mehr digitale Kompetenz in meinem Blog.
Blogverzeichnis Bloggerei.de - Computerblogs Blogverzeichnis

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Michael W. Suhr | Baujahr 1974
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Ordnerrücken in Microsoft Word erstellen – Schritt für Schritt-Anleitung

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Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie in wenigen Schritten einen Ordnerrücken DIN A4 in Microsoft Word erstellen. Perfekt für die Organisation im Büro oder Zuhause, hilft Ihnen dieser Ratgeber, Ihre Dokumente stilvoll und übersichtlich zu ordnen.

3003, 2024

Wie Google Missbrauch durch KI-gestützte Anzeigen aufdeckt

30th, März, 2024|Kategorien: Shorts & Tutorials, E-Commerce / Finanzen|Schlagwörter: , , , , |

In einem beispiellosen KI-Wettrennen stellt Google seine neuesten Technologien vor, um KI-Anzeigenmissbrauch zu entdecken. Dieser Artikel beleuchtet, wie mit KI-gestützten Tools gegen betrügerische Aktivitäten vorgegangen wird und welche Herausforderungen dabei bestehen.

2502, 2024

Nebenkostenprivileg – Alternativen zum Kabelfernsehen

25th, Februar, 2024|Kategorien: Shorts & Tutorials, E-Commerce / Finanzen|Schlagwörter: , |

Das Nebenkostenprivileg ist gefallen, und die Zeit läuft ab. Dieser Artikel vergleicht die beliebtesten Optionen wie Streaming-Dienste, Satelliten-TV und digitales Antennenfernsehen. Erfahren Sie mehr über die Vor- und Nachteile jeder Alternative.

102, 2024

ChatGPT in Excel integrieren und verwenden – Geht das?

1st, Februar, 2024|Kategorien: Künstliche Intelligenz, ChatGPT, Excel, Microsoft Office, Shorts & Tutorials|Schlagwörter: , , , |

ChatGPT ist mehr als nur ein einfacher Chatbot. Erfahren Sie, wie es Ihre Arbeit mit Excel revolutionieren kann, indem es Formeln übersetzt, VBA-Makros erstellt und sogar eine zukünftige Integration in Office in Aussicht stellt.

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Von |2023-07-08T10:57:06+02:007th, Mai, 2023|Kategorien: Shorts & Tutorials, E-Commerce / Finanzen|Tags: , , |

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