Meta vor Gericht: Kippt jetzt der Abo-Zwang?
Zahlen oder Daten preisgeben – vor dieser Wahl stehen Nutzer von Facebook und Instagram seit Monaten. Doch dieses „Friss oder stirb“-Modell könnte bald Geschichte sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht nun juristisch gegen Meta ins Feld, um die umstrittene Praxis zu stoppen.
Hier erfahren Sie, was hinter der Klage steckt und welche Chancen sie hat.

Worum geht es genau?
Seit November 2023 stellt Meta seine Nutzer in der EU vor eine harte Entscheidung:
- Werbefrei für Geld: Ein monatliches Abo (ca. 10 bis 13 Euro) abschließen.
- Kostenlos gegen Daten: Den Dienst gratis nutzen, dafür aber einer umfassenden Nutzung der eigenen Daten für personalisierte Werbung zustimmen.
Gegen dieses „Pay-or-Consent“-Modell hat der vzbv beim Oberlandesgericht Köln eine Abhilfeklage eingereicht.
Die Vorwürfe der Verbraucherschützer
Die Verbraucherschützer halten die Pistole, die Meta den Nutzern auf die Brust setzt, für rechtswidrig. Die zentralen Kritikpunkte:
- Schein-Freiwilligkeit: Laut DSGVO muss eine Einwilligung freiwillig erfolgen. Wer die App aber nutzen muss (aus sozialen oder beruflichen Gründen) und nicht zahlen kann oder will, wird laut vzbv zur Datenfreigabe gezwungen.
- Irreführung: Jahrelang warb Facebook mit „kostenlos und das wird es immer bleiben“. Dass Nutzer nun faktisch mit ihren Daten als Währung bezahlen müssen, um überhaupt Zugang zu erhalten, widerspreche diesem Versprechen.
- Undurchsichtigkeit: Es bleibe unklar, welche Datenmengen genau gesammelt werden, wenn man dem Tracking zustimmt.
Der Kern des Problems: Privatsphäre darf laut den Klägern kein Luxusgut sein, das man sich erkaufen muss. Das Recht auf Datenschutz dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen.
Was ist eine Abhilfeklage?
- Dies ist keine normale Klage, sondern das schärfste Schwert im deutschen Verbraucherschutz. Sollte der vzbv gewinnen, kann das Gericht Meta direkt verpflichten, die Praxis abzustellen oder Entschädigungen zu leisten. Nutzer müssten ihre Rechte dann nicht mehr einzeln einklagen.
Das Ziel ist eindeutig: Das „Abo-oder-Daten“-Modell soll in seiner jetzigen Form verboten werden.
Fazit: Ein Urteil mit Signalwirkung
Der Ausgang des Verfahrens wird wegweisend für das gesamte Internet in Europa sein. Kippt das Gericht das Modell, müssten viele Online-Plattformen ihre Strategie ändern. Bis zu einem endgültigen Urteil ist jedoch Geduld gefragt.
Beliebte Beiträge
Gehaltsverhandlung: 5 Sätze, mit denen Sie bis zu 15% mehr bekommen
Sie wollen 15% mehr Gehalt? Eine erfolgreiche Gehaltsverhandlung hängt von der Vorbereitung und den richtigen Worten ab. Wir zeigen 5 Sätze, die Sie nutzen müssen – vom Setzen des Ankers bis zur Reaktion auf ein "Nein". So argumentieren Sie überzeugend.
Die besten Live-Übersetzer-Earbuds im Check
Schluss mit Sprachbarrieren! Moderne Earbuds wie Google Pixel Buds & Timekettle übersetzen Gespräche live. Wir zeigen die besten Modelle, erklären die KI-Technik, nennen die Kosten und zeigen, wo die Technologie noch an ihre Grenzen stößt.
So sieht das wirklich perfekte Homeoffice-Setup für 2026 aus
Ihr Homeoffice ist veraltet? Steigern Sie 2026 Produktivität & Gesundheit. Unser Guide zeigt das perfekte Setup: von ergonomischen Stühlen und 4K-Webcams bis zu Mesh-WLAN und Kabelmanagement. So investieren Sie in Ihre Karriere.
Internet, Telefon & TV: Die besten Komplettpakete
Internet, TV & Telefon aus einer Hand? Wir vergleichen die Komplettpakete von Telekom, Vodafone, O2 & 1&1. Wer punktet bei Speed, TV-Komfort (MagentaTV vs. GigaTV) und Preis? So finden Sie das beste Triple-Play-Angebot für Ihre Adresse.
Wie wir alle Google zu unserem Monopolisten gemacht haben
Googles Monopol ist hausgemacht – von uns. Wir wählten die überlegene Suche, "gratis" Dienste wie Gmail & Maps und ignorierten die Konkurrenz. Im Tausch für Bequemlichkeit gaben wir unsere Daten und schufen den Monopolisten selbst.
Das HBO-Portfolio zerbricht: Was Sky-Kunden 2026 verlieren
Sky & WOW verlieren 2026 die exklusiven HBO-Rechte, da HBO Max in Deutschland startet. Neue Top-Serien wie die "Harry Potter"-Serie laufen künftig exklusiv bei Max. Überraschend: Laufende Hits wie "House of the Dragon" bleiben Sky-Kunden erhalten. Alle Details zur neuen Streaming-Lage.





















