Mit Antivirenprogrammen Stand der Technik für DSGVO einhalten

2023-07-08T16:16:31+02:00Von |Kategorien: Gastbeiträge, Allgemein, Datenschutz|Tags: |

Art. 32 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besagt, dass Unternehmen ihre Daten gemäß dem „Stand der Technik“ schützen müssen.