Verbot der KI-Puppe „Lila“: Der Spion im Kinderzimmer
Wenn aus der besten Freundin eine Abhöranlage wird: Die Bundesnetzagentur greift bei vernetztem Spielzeug durch. Warum die KI-Puppe „Lila“ verboten wurde und was Eltern jetzt tun müssen.
In den Regalen der Spielwarengeschäfte wirken sie harmlos: Puppen wie „Lila“, die dank Künstlicher Intelligenz (KI) und Internetverbindung Fragen beantworten, Geschichten erzählen und scheinbar echte Gespräche mit Kindern führen können. Doch hinter den großen Augen und dem weichen Haar verbirgt sich oft Technik, die Datenschützer und Sicherheitsbehörden alarmiert. Die Bundesnetzagentur hat die KI-Puppe „Lila“ nun offiziell als „versteckte Sendeanlage“ eingestuft und verboten.
Für Eltern hat das drastische Konsequenzen: Der Besitz ist strafbar, das Spielzeug muss vernichtet werden.

Die Technik hinter dem Verbot: Wie „Lila“ funktioniert
Sicherheitslücke Bluetooth: Jeder kann mithören
Konsequenzen für Eltern: Zerstörungspflicht
Fazit: Augen auf beim Spielzeugkauf
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