Pläne der EU zur Ausweitung der Chatkontrolle
Die EU-Kommission, unterstützt von europäischen Regierungen, arbeitet stillschweigend an der Aufhebung des digitalen Briefgeheimnisses. Im Zuge der Bekämpfung von Kindesmissbrauch soll eine Verordnung verabschiedet werden, die Kommunikationsdienstleistern vorschreibt, Kommunikationsinhalte auf Anzeichen von Kindesmissbrauch oder Versuchen von Erwachsenen, Kinder anzulocken (sogenanntes „Grooming„), zu durchsuchen. Aber damit nicht genug, soll der Gesetzesentwurf nun auch noch die Überwachung von Audiokommunikation beinhalten!

Nutzergeräte können damit auf Darstellungen oder Inhalte von potentiellem Kindesmissbrauch durchsucht werden, sollte eine solche Anordnung erlassen werden. Dieses sogenannte clientseitige Scannen (client-side scanning, CSS) prüft, bevor eine Nachricht versendet wird, ob diese eine Darstellung von Kindesmissbrauch enthält. Clientseitiges Scannen untergräbt das Briefgeheimnis, das durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Kommunikationsdiensten gewährleistet ist, da Daten bereits vor der Verschlüsselung ohne konkreten Verdacht durchsucht werden. Apple hatte ein ähnliches Verfahren geplant, trotz Widerstands von anerkannten IT-Sicherheitsforschern. Diese kamen in einer Studie zu dem Schluss, dass clientseitiges Scannen eine Bedrohung für Privatsphäre, IT-Sicherheit, Meinungsfreiheit und die Gesamtdemokratie darstellt.
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Nutzergeräte können damit auf Darstellungen oder Inhalte von potentiellem Kindesmissbrauch durchsucht werden, sollte eine solche Anordnung erlassen werden. Dieses sogenannte clientseitige Scannen (client-side scanning, CSS) prüft, bevor eine Nachricht versendet wird, ob diese eine Darstellung von Kindesmissbrauch enthält. Clientseitiges Scannen untergräbt das Briefgeheimnis, das durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Kommunikationsdiensten gewährleistet ist, da Daten bereits vor der Verschlüsselung ohne konkreten Verdacht durchsucht werden. Apple hatte ein ähnliches Verfahren geplant, trotz Widerstands von anerkannten IT-Sicherheitsforschern. Diese kamen in einer Studie zu dem Schluss, dass clientseitiges Scannen eine Bedrohung für Privatsphäre, IT-Sicherheit, Meinungsfreiheit und die Gesamtdemokratie darstellt.
Was ist geplant?
Was ist geplant?
Laut einer Umfrage der schwedischen Ratspräsidentschaft, die von 20 EU-Mitgliedstaaten beantwortet wurde, möchten viele EU-Staaten die kontroversen Pläne zur sogenannten Chatkontrolle noch weiter ausbauen. Zehn Länder sprachen sich dabei klar für die Überwachung von Audiokommunikation aus, um sexuellen Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Andererseits äußerten sechs Länder, einschließlich Deutschland, Bedenken und tendieren eher zu einer Ablehnung dieses Vorschlags. Sieben Mitgliedstaaten haben sich noch nicht zu dieser Frage positioniert.
Die Kontrolle und Überwachung dieser Kommunikationskanäle, auch als „Chatkontrolle“ bezeichnet, stellt auch eine erhebliche Herausforderung dar. Während Textnachrichten relativ leicht auf unangemessene oder illegale Inhalte gescannt werden können, ist die Überwachung von Audioinhalten technisch viel schwieriger, und fehleranfälliger.
Laut einer Umfrage der schwedischen Ratspräsidentschaft, die von 20 EU-Mitgliedstaaten beantwortet wurde, möchten viele EU-Staaten die kontroversen Pläne zur sogenannten Chatkontrolle noch weiter ausbauen. Zehn Länder sprachen sich dabei klar für die Überwachung von Audiokommunikation aus, um sexuellen Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Andererseits äußerten sechs Länder, einschließlich Deutschland, Bedenken und tendieren eher zu einer Ablehnung dieses Vorschlags. Sieben Mitgliedstaaten haben sich noch nicht zu dieser Frage positioniert.
Die Kontrolle und Überwachung dieser Kommunikationskanäle, auch als „Chatkontrolle“ bezeichnet, stellt auch eine erhebliche Herausforderung dar. Während Textnachrichten relativ leicht auf unangemessene oder illegale Inhalte gescannt werden können, ist die Überwachung von Audioinhalten technisch viel schwieriger, und fehleranfälliger.
Massenüberwachung per Anordnung
Massenüberwachung per Anordnung
Per Aufdeckungsanordnung soll es Behörden ermöglicht werden, Online-Dienste dazu zu verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer systematisch und unvoreingenommen automatisch zu überprüfen. Für eine solche Anordnung muss ein „erhebliches Risiko“ bestehen, dass über den Dienst beispielsweise Missbrauchsdarstellungen verbreitet werden. Kritiker befürchten, dass dieser Begriff potenziell auf jeden Dienst anwendbar sein könnte, über den Benutzer Inhalte teilen.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) teilt diese Ansicht und meint, dass die Bestimmungen „äußerst unbestimmt und zudem so niederschwellig sind, dass sie im Grunde auf sämtliche Hosting- und Kommunikationsdienste, insbesondere soziale Netzwerke, anwendbar wären.„
Der DAV stellt weiterhin fest, dass diese damit verbundene Verpflichtung zur massenhaften Auswertung von Kommunikationsinhalten mit den Grundfreiheitsrechten unvereinbar wäre, besonders schwerwiegende Eingriffe in die Vertraulichkeit der Kommunikation darstellen würde und darüber hinaus alle Benutzer von E-Mail-, Chat- und Hosting-Diensten unter Generalverdacht stellen würde. Es drohen erhebliche „chilling effects„, also eine Selbstzensur von EU-Bürgern. Zudem könnten Eingriffe in das Vertrauensverhältnis zu Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten, Ärzten und Journalisten befürchtet werden.
Diese geplante massenhafte Auswertung von Kommunikationsinhalten würde auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung stehen. Das Gericht hat wiederholt übermäßig weit gefasste Speicherpflichten für rechtswidrig erklärt.
Der EuGH beurteilte dabei den Umgang mit Verkehrs- und Standortdaten. Eine unangemessene und massenhafte Auswertung von Inhalten, wie sie der aktuelle Kommissionsentwurf vorsieht, würde „weit über die bisher diskutierten Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung hinausgehen“, so die Stellungnahme des DAV. Die Aussichten für das Gesetz, einen Rechtsstreit zu überstehen, wären dementsprechend schlecht.
Per Aufdeckungsanordnung soll es Behörden ermöglicht werden, Online-Dienste dazu zu verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer systematisch und unvoreingenommen automatisch zu überprüfen. Für eine solche Anordnung muss ein „erhebliches Risiko“ bestehen, dass über den Dienst beispielsweise Missbrauchsdarstellungen verbreitet werden. Kritiker befürchten, dass dieser Begriff potenziell auf jeden Dienst anwendbar sein könnte, über den Benutzer Inhalte teilen.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) teilt diese Ansicht und meint, dass die Bestimmungen „äußerst unbestimmt und zudem so niederschwellig sind, dass sie im Grunde auf sämtliche Hosting- und Kommunikationsdienste, insbesondere soziale Netzwerke, anwendbar wären.„
Der DAV stellt weiterhin fest, dass diese damit verbundene Verpflichtung zur massenhaften Auswertung von Kommunikationsinhalten mit den Grundfreiheitsrechten unvereinbar wäre, besonders schwerwiegende Eingriffe in die Vertraulichkeit der Kommunikation darstellen würde und darüber hinaus alle Benutzer von E-Mail-, Chat- und Hosting-Diensten unter Generalverdacht stellen würde. Es drohen erhebliche „chilling effects„, also eine Selbstzensur von EU-Bürgern. Zudem könnten Eingriffe in das Vertrauensverhältnis zu Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten, Ärzten und Journalisten befürchtet werden.
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