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Abofallen und Kündigungstricks: So schützen Sie sich und Ihr Geld

Wir alle kennen das Gefühl: Ein Blick auf den Kontoauszug und plötzlich taucht eine Abbuchung auf, die man nicht zuordnen kann. Oder man möchte einen Dienst kündigen, findet aber den Button nicht. Das ist kein Zufall, sondern oft kalkuliertes Design.

Unternehmen nutzen sogenannte Dark Patterns (manipulative Benutzeroberflächen), um uns in Verträge zu drängen und dort zu halten. Dieser Artikel soll aufzeigen, wie Sie diese Tricks durchschauen und sich wehren können.

Abofallen und Kündigungstricks

Themenübersicht

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Die häufigsten Fallen: Wie man ungewollt im Abo landet

Bevor wir zur Kündigung kommen, ist es wichtig zu verstehen, wie die Falle zuschnappt. Meist passiert dies durch psychologische Tricks und visuelle Täuschung.

Das „Kostenlose“ Probeabo

  • Der Klassiker: „Jetzt 30 Tage gratis testen“.
  • Der Trick: Sie müssen bereits Zahlungsdaten angeben. Vergessen Sie die Kündigung (oft nur 24 Stunden vor Ablauf), wandelt sich das Probeabo automatisch in ein teures Jahresabo um.
  • Die Abwehr: Setzen Sie sich sofort bei Abschluss einen Termin in den Kalender, idealerweise 3 Tage vor Ablauf der Frist.

Die „Pre-checked Boxes“ (Vorausgewählte Häkchen)

  • Sie kaufen ein Flugticket oder bestellen Waren, und plötzlich ist eine Reiseversicherung oder ein Premium-Versand-Abo dabei.
  • Der Trick: Das Häkchen für das Zusatzprodukt ist bereits gesetzt. Wer schnell klickt, kauft das Abo mit.
  • Die Abwehr: Scannen Sie vor dem Klick auf „Kaufen“ die gesamte Seite nach gesetzten Häkchen.

Verschleierte Preise

  • Ein Angebot wird groß mit „Nur 9,99 €“ beworben.
  • Der Trick: Im Kleingedruckten oder durch ein Sternchen (*) wird klar, dass dies nur für den ersten Monat gilt und der Preis danach auf 29,99 € springt oder dass 9,99 € der monatliche Preis bei einer Einmalzahlung für ein Jahr ist.
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Die Rechtslage in Deutschland: Gute Nachrichten für Verbraucher

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge (in Kraft seit 2021/2022) Ihre Position massiv gestärkt. Das müssen Sie wissen:

Der Kündigungsbutton (Wichtig!)

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Webseiten, auf denen Sie dauerhafte Verträge (Abos) abschließen können, einen leicht zugänglichen Kündigungsbutton haben.

  • Er muss gut lesbar sein (z. B. „Verträge hier kündigen“).
  • Er muss ohne Login erreichbar sein.
  • Fehlt dieser Button, können Sie den Vertrag oft fristlos kündigen.

Begrenzung der Laufzeitverlängerung

  • Früher verlängerten sich Verträge nach der Mindestlaufzeit (z. B. 24 Monate) oft automatisch um ein weiteres ganzes Jahr.
  • Heute gilt: Nach Ablauf der ersten Mindestvertragslaufzeit dürfen sich Verträge zwar noch automatisch verlängern, aber sie sind dann monatlich kündbar. Sie hängen also nicht mehr ein weiteres Jahr fest.

Die Psychologie der Kündigungshindernisse („Roach Motel“)

Unternehmen machen den Einstieg leicht („türbreit offen“) und den Ausstieg schwer („Labyrinth“). In der Fachsprache nennt man das Roach Motel (Kakerlaken-Motel: Man checkt ein, aber nicht mehr aus).

Typische Barrieren:

  • Click-to-Subscribe, Call-to-Cancel: Sie können das Abo online abschließen, müssen aber zur Kündigung eine Hotline anrufen. Dort hängen Sie in der Warteschleife oder werden von Agenten zum Bleiben überredet.
  • Versteckte Menüs: Die Kündigungsoption ist tief in Untermenüs versteckt (z. B. Einstellungen -> Profil -> Sicherheit -> Abonnements -> Verwalten -> Ändern -> Kündigen).
  • Emotionaler Druck (Confirmshaming): Statt „Kündigen“ steht dort: „Ich möchte auf meine Vorteile verzichten“ oder „Ich möchte weiterhin Werbung sehen“. Das soll Ihnen ein schlechtes Gewissen machen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So kommen Sie raus

Wenn Sie in eine Falle getappt sind, folgen Sie diesem Plan:

Schritt 1: Prüfen Sie die Abbuchung

  • Wer bucht ab? Handelt es sich um einen Zahlungsdienstleister (wie PayPal, Klarna) oder direkt den Anbieter? Suchen Sie auf dem Kontoauszug nach Hinweisen wie „Kundennummer“ oder „Abo-ID“.

Schritt 2: Nutzen Sie den „Kündigungsbutton“

  • Suchen Sie auf der Webseite (meist im Footer ganz unten) nach dem Link „Verträge hier kündigen“. Nutzen Sie diesen Weg, da der Anbieter den Eingang der Kündigung sofort elektronisch bestätigen muss.
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Schritt 3: Schriftlich kündigen (wenn kein Button da ist)

Wenn Sie keinen Button finden:

  • Schreiben Sie eine E-Mail (mit Lesebestätigung) oder besser ein Einwurf-Einschreiben.
  • Wichtiger Wortlaut: „Hiermit kündige ich mein Abonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich.“
  • Hilfsweise widerrufen: Wenn der Abschluss weniger als 14 Tage her ist, nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht (gilt fast immer bei Online-Käufen). Dann müssen Sie nicht kündigen, der Vertrag wird rückwirkend aufgelöst.

Schritt 4: Die „Notbremse“ (Lastschrift widerrufen)

Wenn der Anbieter trotz Kündigung weiter abbucht oder es sich um offensichtlichen Betrug handelt:

  • Wenden Sie sich an Ihre Bank und lassen Sie die Lastschrift zurückbuchen (geht meist bis zu 8 Wochen, bei fehlendem Mandat bis zu 13 Monate).
  • Vorsicht: Tun Sie dies nur, wenn Sie sicher sind, dass Sie im Recht sind. Sonst drohen Mahngebühren und Inkasso.

Prävention: Die Checkliste für die Zukunft

Um gar nicht erst in die Falle zu tappen, gewöhnen Sie sich folgende Routinen an:

  • [ ] Drittanbietersperre: Lassen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre einrichten. Das verhindert, dass Abos über Ihre Handyrechnung abgerechnet werden.
  • [ ] Wegwerf-E-Mails & virtuelle Karten: Nutzen Sie für einmalige Tests temporäre E-Mail-Adressen und, wenn möglich, virtuelle Kreditkarten (wie z.B. bei Revolut oder Privacy), die Sie nach einer Zahlung sperren können.
  • [ ] Abo-Alarm: Nutzen Sie Apps wie Finanzguru oder einfach Ihren Kalender, um sich an Kündigungsfristen erinnern zu lassen.
  • [ ] Screenshot-Beweise: Machen Sie bei Vertragsabschluss Screenshots von der Seite, auf der „Kündbar jederzeit“ oder der Preis steht. Das hilft später bei Streitigkeiten.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei hohen Summen oder komplexen Verträgen sollten Sie immer die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt konsultieren.

Quellenangaben:

  • Bilder: Google Banana Pro

Über den Autor:

Michael W. Suhr | Baujahr 1974Dipl. Betriebswirt | Webdesign- und Beratung | Office Training
Nach 20 Jahren in der Logistik habe ich mein Hobby welches mich seit Mitte der 1980er Jahre begleitet zum Beruf gemacht, und bin seit Anfang 2015 als Freelancer im Bereich Webdesign, Webberatung und Microsoft Office tätig. Nebenbei schreibe ich soweit es die Zeit zulässt noch Artikel für mehr digitale Kompetenz in meinem Blog.
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