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Videoverhandlungen vor Gericht sollen ausgeweitet werden

Die Bundesregierung plant, Videoverhandlungen vor Gericht auszuweiten und damit die Justiz zu entlasten. Die während der Coronapandemie gesammelten Erfahrungen im Justizwesen sollen fortgesetzt und ausgebaut werden. Zu diesem Zweck hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit verabschiedet. Gemäß dem Entwurf sollen Gerichtsvorsitzende nicht nur Videoverhandlungen ermöglichen, sondern diese auch gegenüber den Verfahrensbeteiligten anordnen können. Betroffene haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen Einspruch einzulegen, um sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen zu einer Bild- und Tonübertragung gezwungen wird.

Gemäß dem Gesetzesvorschlag soll Paragraf 128a der Zivilprozessordnung (ZPO) aktualisiert werden, sodass das Gericht in der Regel eine Videoverhandlung anordnet, wenn alle an dem Verfahren beteiligten Rechtsanwälte dies beantragen. Wenn das Gericht diesen Ansatz ablehnt, muss es dies begründen. Darüber hinaus soll die bisherige Auslagenpauschale für die Nutzung von Videokonferenztechnik gemäß den Gerichtskostengesetzen entfallen. Die Regierung beabsichtigt auch, die Vorgaben für die Beweisaufnahme zu erweitern. Zukünftig soll es möglich sein, eine Inaugenscheinnahme per Video durchzuführen und den Einsatz dieser Technik durch das Gericht anordnen zu können.

Videoverhandlungen vor Gerichten

Themenübersicht

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Videoverhandlungen vor Gericht sollen ausgeweitet werden

Die Bundesregierung plant, Videoverhandlungen vor Gericht auszuweiten und damit die Justiz zu entlasten. Die während der Coronapandemie gesammelten Erfahrungen im Justizwesen sollen fortgesetzt und ausgebaut werden. Zu diesem Zweck hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit verabschiedet. Gemäß dem Entwurf sollen Gerichtsvorsitzende nicht nur Videoverhandlungen ermöglichen, sondern diese auch gegenüber den Verfahrensbeteiligten anordnen können. Betroffene haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen Einspruch einzulegen, um sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen zu einer Bild- und Tonübertragung gezwungen wird.

Gemäß dem Gesetzesvorschlag soll Paragraf 128a der Zivilprozessordnung (ZPO) aktualisiert werden, sodass das Gericht in der Regel eine Videoverhandlung anordnet, wenn alle an dem Verfahren beteiligten Rechtsanwälte dies beantragen. Wenn das Gericht diesen Ansatz ablehnt, muss es dies begründen. Darüber hinaus soll die bisherige Auslagenpauschale für die Nutzung von Videokonferenztechnik gemäß den Gerichtskostengesetzen entfallen. Die Regierung beabsichtigt auch, die Vorgaben für die Beweisaufnahme zu erweitern. Zukünftig soll es möglich sein, eine Inaugenscheinnahme per Video durchzuführen und den Einsatz dieser Technik durch das Gericht anordnen zu können.

Videoverhandlungen vor Gerichten

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Wie funktionieren Videoverhandlungen vor Gericht?

Wie funktionieren Videoverhandlungen vor Gericht?

Videoverhandlungen vor Gericht ermöglichen es den beteiligten Parteien, ihre Anhörungen und Verhandlungen über eine Videokonferenzplattform abzuhalten, anstatt physisch im Gerichtssaal anwesend zu sein. Dabei können die Richter, Anwälte, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligte über ihre jeweiligen Standorte hinweg miteinander kommunizieren. Die Funktionsweise von Videoverhandlungen kann je nach Gerichtsbarkeit und den verwendeten technischen Lösungen variieren.

Im Allgemeinen umfasst der Prozess jedoch folgende Schritte:

  • Vereinbarung der Videoverhandlung

Die Parteien und das Gericht einigen sich auf eine geeignete Videokonferenzplattform oder -software, die für die Verhandlung verwendet wird. Hier wäre beispielsweise auch Microsoft Teams eine denkbare, und auch bereits vor Gericht eingesetzte Softwarelösung. Weiterhin werden auch Details wie Datum, Uhrzeit und technische Anforderungen für alle Beteiligten festgelegt.

  • Vorbereitung der Technik

Jede Partei stellt sicher, dass sie über die erforderliche Technik verfügt, um an der Videoverhandlung teilnehmen zu können. Dazu gehört normalerweise ein Computer oder ein mobiles Gerät mit Kamera, Mikrofon und eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite um Video- und Audiosignale möglichst verlustfrei senden und empfangen zu können.

  • Einwahl in die Videokonferenz

Zum vereinbarten Zeitpunkt wählen sich die Teilnehmer in die Videokonferenz ein und verbinden sich miteinander. Dies kann durch den Empfang eines Einladungslinks oder die Eingabe eines spezifischen Zugangscodes geschehen.

  • Gerichtsverhandlung

Die Verhandlung selbst findet im Grunde in ähnlicher Weise statt wie bei einer herkömmlichen Gerichtsverhandlung. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, ihre Argumente vorzubringen, Zeugen zu befragen und Beweismittel vorzulegen. Bei Beweismitteln die in nur in physischer Form vorliegen können diese dem Gericht vorab zur Verfügung gestellt werden. Das ist dann wieder ein Teil der Vorbereitung auf die Videoverhandlung. Die Kommunikation selbst erfolgt über die Videokonferenzplattform, wobei oft ein Moderator oder Richter die Interaktionen leitet und die Rednerreihenfolge festlegt.

  • Dokumentation

Wichtige Aspekte der Videoverhandlung werden dokumentiert, beispielsweise durch Aufzeichnungen der Videokonferenz oder Protokolle über die behandelten Themen und Entscheidungen.

Es ist zu beachten, dass die genauen Verfahrensregeln für Videoverhandlungen von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein können. Die Einhaltung der geltenden Gesetze und Verfahrensvorschriften bleibt auch bei Videoverhandlungen vor Gericht von großer Bedeutung, um faire und gerechte Verfahren zu gewährleisten.

Videoverhandlungen vor Gericht ermöglichen es den beteiligten Parteien, ihre Anhörungen und Verhandlungen über eine Videokonferenzplattform abzuhalten, anstatt physisch im Gerichtssaal anwesend zu sein. Dabei können die Richter, Anwälte, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligte über ihre jeweiligen Standorte hinweg miteinander kommunizieren. Die Funktionsweise von Videoverhandlungen kann je nach Gerichtsbarkeit und den verwendeten technischen Lösungen variieren.

Im Allgemeinen umfasst der Prozess jedoch folgende Schritte:

  • Vereinbarung der Videoverhandlung

Die Parteien und das Gericht einigen sich auf eine geeignete Videokonferenzplattform oder -software, die für die Verhandlung verwendet wird. Hier wäre beispielsweise auch Microsoft Teams eine denkbare, und auch bereits vor Gericht eingesetzte Softwarelösung. Weiterhin werden auch Details wie Datum, Uhrzeit und technische Anforderungen für alle Beteiligten festgelegt.

  • Vorbereitung der Technik

Jede Partei stellt sicher, dass sie über die erforderliche Technik verfügt, um an der Videoverhandlung teilnehmen zu können. Dazu gehört normalerweise ein Computer oder ein mobiles Gerät mit Kamera, Mikrofon und eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite um Video- und Audiosignale möglichst verlustfrei senden und empfangen zu können.

  • Einwahl in die Videokonferenz

Zum vereinbarten Zeitpunkt wählen sich die Teilnehmer in die Videokonferenz ein und verbinden sich miteinander. Dies kann durch den Empfang eines Einladungslinks oder die Eingabe eines spezifischen Zugangscodes geschehen.

  • Gerichtsverhandlung

Die Verhandlung selbst findet im Grunde in ähnlicher Weise statt wie bei einer herkömmlichen Gerichtsverhandlung. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, ihre Argumente vorzubringen, Zeugen zu befragen und Beweismittel vorzulegen. Bei Beweismitteln die in nur in physischer Form vorliegen können diese dem Gericht vorab zur Verfügung gestellt werden. Das ist dann wieder ein Teil der Vorbereitung auf die Videoverhandlung. Die Kommunikation selbst erfolgt über die Videokonferenzplattform, wobei oft ein Moderator oder Richter die Interaktionen leitet und die Rednerreihenfolge festlegt.

  • Dokumentation

Wichtige Aspekte der Videoverhandlung werden dokumentiert, beispielsweise durch Aufzeichnungen der Videokonferenz oder Protokolle über die behandelten Themen und Entscheidungen.

Es ist zu beachten, dass die genauen Verfahrensregeln für Videoverhandlungen von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein können. Die Einhaltung der geltenden Gesetze und Verfahrensvorschriften bleibt auch bei Videoverhandlungen vor Gericht von großer Bedeutung, um faire und gerechte Verfahren zu gewährleisten.

Stand der Digitalisierung im Justizsystem

Stand der Digitalisierung im Justizsystem

Die Digitalisierung des Justizsystems ist ein kontinuierlicher Prozess, der darauf abzielt, den Betrieb der Gerichte effizienter und zugänglicher zu machen. Bis zum heutigen Stand – Mai 2023 – wurden bereits zahlreiche Fortschritte erzielt, allerdings gibt es auch noch einige Herausforderungen. Obwohl die meisten Gerichte über mindestens eine Videokonferenzanlage verfügen, treten dennoch immer wieder technische Probleme auf. Es gibt beispielsweise Fälle, in denen Kameras so positioniert sind, dass sie entweder nur die Richterbank oder nur die Prozessbeteiligten erfassen können, aber nicht beide gleichzeitig.

Wenn eine Partei per Video teilnimmt, während die andere physisch im Gerichtssaal anwesend ist, entsteht dadurch ein klarer Nachteil. Auf dem Bildschirm lässt sich das Geschehen nicht auf einen Blick erfassen, obwohl es möglicherweise interessant ist, die Reaktionen der gegnerischen Anwälte oder die Mimik des Richters zu erkennen.

Digitalisierungsinitiativen

Mehrere Initiativen wurden bereits gestartet, um das Justizsystem zu digitalisieren. Dazu gehört die Einführung elektronischer Gerichtsakten, die es den Beteiligten ermöglicht, Dokumente online einzureichen und auf sie zuzugreifen. Dies hilft, Papierkram zu reduzieren und verbessert die Effizienz und Geschwindigkeit, mit der Fälle bearbeitet werden können. Allerdings steht man sich hier in vielen Fällen selbst im Weg um die Digitalisierung auch im Justizsystem zu beschleunigen.

Zeitplanung

Ein weiteres Problem betrifft die Zeitplanung: Die Nutzung der Videoanlagen erfordert rechtzeitige Anträge und die Reservierung des entsprechenden Raums oder einer mobilen Einheit. Obwohl am LG Bielefeld bald eine zweite Videoanlage einsatzbereit sein wird, kann derzeit nur eine Videoverhandlung durchgeführt werden – und das liegt an der Software. Ein Sprecher erklärt: “Wir haben nur einen virtuellen Raum“.

Aus verschiedenen Quellen, einschließlich des Deutschen Anwaltvereins und des Deutschen Richterbunds, gibt es bereits Forderungen, die Gerichte besser auszustatten. Trotzdem wird die Justiz voraussichtlich noch viel Überzeugungsarbeit leisten müssen, um sicherzustellen, dass die Technologie tatsächlich zum Einsatz kommt – sowohl intern als auch extern.

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Digitale Akten vor Gericht

Digitale Akten sind ein zentraler Aspekt der Digitalisierung in Gerichten und tragen dazu bei, das Justizsystem effizienter und zugänglicher zu gestalten. Die Digitalisierung von Akten beinhaltet die Erstellung, Aufbewahrung und Übermittlung von Gerichtsakten in digitaler Form. Dies kann verschiedene Dokumententypen umfassen, einschließlich Anträge, Bescheide, Zeugenaussagen, Beweismittel und Gerichtsentscheidungen.

Aber auch hier zeichnet sich wieder mal ein sehr ungleiches Bild unter den Bundesländern ab. Denn auch die Justiz kann nur mit dem arbeiten was sie hat. Die finanzielle Ausstattung ist hier ebenso maßgeblich wie auch die Aus- und Weiterbildung der Beteiligten. Beispielsweise wurde am 30. Januar 2023 das Landgericht Hanau mit der Einführung der elektronischen Akte ausgestattet. Ab dem 1. März 2023 soll die elektronische Akte dort dann für Neueingänge ausschließlich verwendet werden.

Zusätzlich ist geplant, die elektronische Akte schrittweise bis zum Sommer 2023 auch allen anderen Landgerichten und erstinstanzlichen Sozialgerichten in Hessen zur Verfügung zu stellen. Die Digitalisierung der hessischen Justiz schreitet also erfolgreich voran, aber bis wir von einer bundeseinheitlichen Digitalisierung an deutschen Gerichten sprechen können ist es noch ein weiter Weg!

Die Digitalisierung des Justizsystems ist ein kontinuierlicher Prozess, der darauf abzielt, den Betrieb der Gerichte effizienter und zugänglicher zu machen. Bis zum heutigen Stand – Mai 2023 – wurden bereits zahlreiche Fortschritte erzielt, allerdings gibt es auch noch einige Herausforderungen. Obwohl die meisten Gerichte über mindestens eine Videokonferenzanlage verfügen, treten dennoch immer wieder technische Probleme auf. Es gibt beispielsweise Fälle, in denen Kameras so positioniert sind, dass sie entweder nur die Richterbank oder nur die Prozessbeteiligten erfassen können, aber nicht beide gleichzeitig.

Wenn eine Partei per Video teilnimmt, während die andere physisch im Gerichtssaal anwesend ist, entsteht dadurch ein klarer Nachteil. Auf dem Bildschirm lässt sich das Geschehen nicht auf einen Blick erfassen, obwohl es möglicherweise interessant ist, die Reaktionen der gegnerischen Anwälte oder die Mimik des Richters zu erkennen.

Digitalisierungsinitiativen

Mehrere Initiativen wurden bereits gestartet, um das Justizsystem zu digitalisieren. Dazu gehört die Einführung elektronischer Gerichtsakten, die es den Beteiligten ermöglicht, Dokumente online einzureichen und auf sie zuzugreifen. Dies hilft, Papierkram zu reduzieren und verbessert die Effizienz und Geschwindigkeit, mit der Fälle bearbeitet werden können. Allerdings steht man sich hier in vielen Fällen selbst im Weg um die Digitalisierung auch im Justizsystem zu beschleunigen.

Zeitplanung

Ein weiteres Problem betrifft die Zeitplanung: Die Nutzung der Videoanlagen erfordert rechtzeitige Anträge und die Reservierung des entsprechenden Raums oder einer mobilen Einheit. Obwohl am LG Bielefeld bald eine zweite Videoanlage einsatzbereit sein wird, kann derzeit nur eine Videoverhandlung durchgeführt werden – und das liegt an der Software. Ein Sprecher erklärt: “Wir haben nur einen virtuellen Raum“.

Aus verschiedenen Quellen, einschließlich des Deutschen Anwaltvereins und des Deutschen Richterbunds, gibt es bereits Forderungen, die Gerichte besser auszustatten. Trotzdem wird die Justiz voraussichtlich noch viel Überzeugungsarbeit leisten müssen, um sicherzustellen, dass die Technologie tatsächlich zum Einsatz kommt – sowohl intern als auch extern.

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Digitale Akten vor Gericht

Digitale Akten sind ein zentraler Aspekt der Digitalisierung in Gerichten und tragen dazu bei, das Justizsystem effizienter und zugänglicher zu gestalten. Die Digitalisierung von Akten beinhaltet die Erstellung, Aufbewahrung und Übermittlung von Gerichtsakten in digitaler Form. Dies kann verschiedene Dokumententypen umfassen, einschließlich Anträge, Bescheide, Zeugenaussagen, Beweismittel und Gerichtsentscheidungen.

Aber auch hier zeichnet sich wieder mal ein sehr ungleiches Bild unter den Bundesländern ab. Denn auch die Justiz kann nur mit dem arbeiten was sie hat. Die finanzielle Ausstattung ist hier ebenso maßgeblich wie auch die Aus- und Weiterbildung der Beteiligten. Beispielsweise wurde am 30. Januar 2023 das Landgericht Hanau mit der Einführung der elektronischen Akte ausgestattet. Ab dem 1. März 2023 soll die elektronische Akte dort dann für Neueingänge ausschließlich verwendet werden.

Zusätzlich ist geplant, die elektronische Akte schrittweise bis zum Sommer 2023 auch allen anderen Landgerichten und erstinstanzlichen Sozialgerichten in Hessen zur Verfügung zu stellen. Die Digitalisierung der hessischen Justiz schreitet also erfolgreich voran, aber bis wir von einer bundeseinheitlichen Digitalisierung an deutschen Gerichten sprechen können ist es noch ein weiter Weg!

Vorteile von Videoverhandlungen

Vorteile von Videoverhandlungen

Die Verwendung von Videoverhandlungen vor Gericht bringt mehrere wesentliche Vorteile mit sich, die eigentlich auf der Hand liegen, und zu einer erhöhten Effizienz, Zugänglichkeit sowie Flexibilität im Justizsystem beitragen können.

  • Zeit- und Kosteneffizienz

Reisen zu Gerichtsterminen kann insbesondere bei längeren Entfernungen viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Videoverhandlungen eliminieren Reisezeit und -kosten sowohl für die Anwälte als auch für die Parteien, Zeugen und anderen Beteiligten.

  • Flexibilität und Zugänglichkeit

Videoverhandlungen erlauben es den Beteiligten, von jedem Ort aus teilzunehmen, solange eine Internetverbindung besteht. Dies eröffnet das Justizsystem auch für Personen, die aus physischen oder logistischen Gründen Schwierigkeiten haben, persönlich vor Gericht zu erscheinen.

  • Sicherheit

Insbesondere in Zeiten von Pandemien oder anderen gesundheitlichen Bedrohungen können Videoverhandlungen eine sicherere Alternative zu persönlichen Sitzungen bieten. Sie reduzieren das Risiko einer Übertragung von Krankheiten und können dazu beitragen, dass die Gerichtsverfahren trotz gesundheitlicher oder sicherheitstechnischer Bedenken fortgesetzt werden können.

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  • Effizienz der Verfahren

Das die Gerichte in Deutschland überlastet sind ist kein Geheimnis. Häufig dauert es Monate bis es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommen kann. Videoverhandlungen können hier dazu beitragen, den Rückstau von Fällen zu verringern, indem sie die Verfügbarkeit von Richtern, Anwälten und Parteien erhöhen. Sie bieten auch die Möglichkeit, kurzfristige Anhörungen durchzuführen, die ansonsten aufgrund von Reisebeschränkungen schwierig zu organisieren wären.

  • Aufzeichnungs- und Überprüfungsvermögen

Videoverhandlungen können aufgezeichnet und gespeichert und später auch ausgewertet werden, was die Überprüfung von Beweisen und Aussagen erleichtert. Dies würde zu einer verbesserten Transparenz und Verantwortlichkeit in Gerichtsverfahren führen.

Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die Implementierung von Videoverhandlungen sorgfältig geplant und durchgeführt werden muss, um die Rechte aller Parteien zu schützen und die Fairness und Gerechtigkeit des Verfahrens zu gewährleisten. Aber mit der richtigen Infrastruktur und Schulung kann die zunehmende Nutzung von Videoverhandlungen ein wertvolles Werkzeug sein, um das deutsche Justizsystem moderner und effizienter zu gestalten.

Die Verwendung von Videoverhandlungen vor Gericht bringt mehrere wesentliche Vorteile mit sich, die eigentlich auf der Hand liegen, und zu einer erhöhten Effizienz, Zugänglichkeit sowie Flexibilität im Justizsystem beitragen können.

  • Zeit- und Kosteneffizienz

Reisen zu Gerichtsterminen kann insbesondere bei längeren Entfernungen viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Videoverhandlungen eliminieren Reisezeit und -kosten sowohl für die Anwälte als auch für die Parteien, Zeugen und anderen Beteiligten.

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Videoverhandlungen erlauben es den Beteiligten, von jedem Ort aus teilzunehmen, solange eine Internetverbindung besteht. Dies eröffnet das Justizsystem auch für Personen, die aus physischen oder logistischen Gründen Schwierigkeiten haben, persönlich vor Gericht zu erscheinen.

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Insbesondere in Zeiten von Pandemien oder anderen gesundheitlichen Bedrohungen können Videoverhandlungen eine sicherere Alternative zu persönlichen Sitzungen bieten. Sie reduzieren das Risiko einer Übertragung von Krankheiten und können dazu beitragen, dass die Gerichtsverfahren trotz gesundheitlicher oder sicherheitstechnischer Bedenken fortgesetzt werden können.

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  • Effizienz der Verfahren

Das die Gerichte in Deutschland überlastet sind ist kein Geheimnis. Häufig dauert es Monate bis es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommen kann. Videoverhandlungen können hier dazu beitragen, den Rückstau von Fällen zu verringern, indem sie die Verfügbarkeit von Richtern, Anwälten und Parteien erhöhen. Sie bieten auch die Möglichkeit, kurzfristige Anhörungen durchzuführen, die ansonsten aufgrund von Reisebeschränkungen schwierig zu organisieren wären.

  • Aufzeichnungs- und Überprüfungsvermögen

Videoverhandlungen können aufgezeichnet und gespeichert und später auch ausgewertet werden, was die Überprüfung von Beweisen und Aussagen erleichtert. Dies würde zu einer verbesserten Transparenz und Verantwortlichkeit in Gerichtsverfahren führen.

Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die Implementierung von Videoverhandlungen sorgfältig geplant und durchgeführt werden muss, um die Rechte aller Parteien zu schützen und die Fairness und Gerechtigkeit des Verfahrens zu gewährleisten. Aber mit der richtigen Infrastruktur und Schulung kann die zunehmende Nutzung von Videoverhandlungen ein wertvolles Werkzeug sein, um das deutsche Justizsystem moderner und effizienter zu gestalten.

Bedenken gegen Videoverhandlungen

Bedenken gegen Videoverhandlungen

Obwohl Videoverhandlungen zahlreiche Vorteile bieten können, gibt es auch natürlich berechtigte Bedenken und Herausforderungen, die berücksichtigt und in Einklang mit den Vorteilen (die aus meiner Sicht überwiegen) gebracht werden müssen:

  • Technische Schwierigkeiten

Nicht alle Beteiligten haben möglicherweise Zugang zu zuverlässiger Technologie oder einer ausreichenden Internetverbindung, was zu Unterbrechungen oder schlechter Qualität bei der Videoübertragung führen kann. Solche technischen Probleme würden die Fairness der Verhandlungen einseitig mindern, wenn sie die Fähigkeit eines Anwalts oder Zeugen, sich effektiv zu artikulieren, beeinträchtigen.

  • Datenschutz und Sicherheit

Die Sicherheit der übertragenen Informationen ist ein weiteres Anliegen. Es müssen geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um zu gewährleisten, dass die Videoverbindungen sicher, und vertrauliche Informationen geschützt sind.

  • Einschränkung der persönlichen Interaktion

Körpersprache und nonverbale Hinweise spielen ebenso wie im alltäglichen Leben auch eine entscheidende Rolle in Gerichtsverhandlungen. Videoverhandlungen können es schwieriger machen, diese feinen Nuancen zu erfassen, was sich auf die Fähigkeit eines Richters auswirken kann, Glaubwürdigkeit und Wahrhaftigkeit einzuschätzen.

  • Fairness und Gleichheit

Es besteht die Gefahr, dass Personen, die weniger vertraut oder komfortabel mit der erforderlichen Technologie sind, benachteiligt werden könnten. Diese Personen könnten Schwierigkeiten haben, sich in einer Videoverhandlung effektiv auszudrücken, was ihre Rechte beeinträchtigen würde.

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Es ist entscheidend, dass diese Bedenken sorgfältig gegen die Vorteile abgewogen werden, um zu gewährleisten, dass die Verwendung von Videoverhandlungen nicht zu ungerechten Ergebnissen führt. Dies erfordert eine sorgfältige Planung, Regelung und Ausbildung sowie Investitionen in Technologie und Infrastruktur. In erster Linie ist es aber wichtig das es im deutschen Justizsystem mit der Digitalisierung vorangeht. Aus meiner Sicht wäre ein wichtigerer Schritt noch vor der Priorisierung von Videoverhandlungen, die verpflichtende Umsetzung von digitalen Akten an den Gerichten.

Denn Berge von Papierakten die sich natürlich nicht so leicht nach Inhalten durchsuchen lassen wie eine digitale Datei, kosten enorm viel Zeit und lassen das ohnehin schon überlastete Justizsystem weiter im Rückstau verharren.

Obwohl Videoverhandlungen zahlreiche Vorteile bieten können, gibt es auch natürlich berechtigte Bedenken und Herausforderungen, die berücksichtigt und in Einklang mit den Vorteilen (die aus meiner Sicht überwiegen) gebracht werden müssen:

  • Technische Schwierigkeiten

Nicht alle Beteiligten haben möglicherweise Zugang zu zuverlässiger Technologie oder einer ausreichenden Internetverbindung, was zu Unterbrechungen oder schlechter Qualität bei der Videoübertragung führen kann. Solche technischen Probleme würden die Fairness der Verhandlungen einseitig mindern, wenn sie die Fähigkeit eines Anwalts oder Zeugen, sich effektiv zu artikulieren, beeinträchtigen.

  • Datenschutz und Sicherheit

Die Sicherheit der übertragenen Informationen ist ein weiteres Anliegen. Es müssen geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um zu gewährleisten, dass die Videoverbindungen sicher, und vertrauliche Informationen geschützt sind.

  • Einschränkung der persönlichen Interaktion

Körpersprache und nonverbale Hinweise spielen ebenso wie im alltäglichen Leben auch eine entscheidende Rolle in Gerichtsverhandlungen. Videoverhandlungen können es schwieriger machen, diese feinen Nuancen zu erfassen, was sich auf die Fähigkeit eines Richters auswirken kann, Glaubwürdigkeit und Wahrhaftigkeit einzuschätzen.

  • Fairness und Gleichheit

Es besteht die Gefahr, dass Personen, die weniger vertraut oder komfortabel mit der erforderlichen Technologie sind, benachteiligt werden könnten. Diese Personen könnten Schwierigkeiten haben, sich in einer Videoverhandlung effektiv auszudrücken, was ihre Rechte beeinträchtigen würde.

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Denn Berge von Papierakten die sich natürlich nicht so leicht nach Inhalten durchsuchen lassen wie eine digitale Datei, kosten enorm viel Zeit und lassen das ohnehin schon überlastete Justizsystem weiter im Rückstau verharren.

Über den Autor:

Michael W. Suhr | Baujahr 1974
Michael W. Suhr | Baujahr 1974Dipl. Betriebswirt | Webdesign- und Beratung | Office Training
Nach 20 Jahren in der Logistik habe ich mein Hobby welches mich seit Mitte der 1980er Jahre begleitet zum Beruf gemacht, und bin seit Anfang 2015 als Freelancer im Bereich Webdesign, Webberatung und Microsoft Office tätig. Nebenbei schreibe ich soweit es die Zeit zulässt noch Artikel für mehr digitale Kompetenz in meinem Blog.
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Michael W. Suhr | Baujahr 1974
Michael W. Suhr | Baujahr 1974Dipl. Betriebswirt | Webdesign- und Beratung | Office Training
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Von |2023-07-08T10:39:49+02:0025th, Mai, 2023|Kategorien: Shorts & Tutorials, Allgemein, Datenschutz|Tags: , |

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