So funktioniert die digitale Krankmeldung
Sie liegen mit Fieber im Bett und können kaum den Kopf aus dem Kissen heben, müssen sich aber in die nächste Arztpraxis schleppen um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen? Denn diese muss spätestens am 3. Werktag nach der vorangegangenen telefonischen Meldung bei Ihrem Arbeitgeber vorliegen.
Bei Ihrem Arzt angekommen sitzen Sie dann dort mit all den anderen Keimschleudern im Wartezimmer obwohl Sie doch eigentlich nur schnell eine Krankmeldung brauchen. Danach geht es dann in der Regel noch zum nächsten Briefkasten um die Krankmeldung auf den Weg zu Ihrem Arbeitgeber, und der Krankenkasse zu bringen.
Nach dem Willen der Bundesregierung ist zumindest mit dem Papierkrieg ab 2021 endlich Schluss, und die digitale Krankmeldung löst den seit dem Jahr 1958 gültigen gelben Zettel ab.
In Sachen Digitalisierung schreitet man nun also auch hierzulande voran, und durch die digitale Krankmeldung sollen nicht nur Arztpraxen, Krankenkassen und Arbeitgeber entlastet werden, sondern auch die Versicherten. Denn der gelbe Schein verursacht jährliche Gesamtkosten von ca. 43 Mio Euro und zusätzlich eine Unmenge an Papiermüll.
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Das Projekt elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet 2021
Bislang war es so das Sie im Krankheitsfall Ihren Arbeitgeber unverzüglich telefonisch über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren, und im Nachgang diese auch von einem Arzt bescheinigen lassen mussten. Die Krankmeldung gab es dann von Ihrem Arzt in 3-facher Ausfertigung 1x für die Krankenkasse, 1x für den Arbeitgeber, und 1x für Ihre Unterlagen.
Ab 1. Januar 2021 wird dieses Verfahren schrittweise in einem ersten Pilotprojekt durch die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) abgelöst. Dabei müssen Sie zwar nach wie vor bei Ihrem Arzt vorstellig werden, bekommen dann aber keine AU in Papierform mehr mit in die Hand gedrückt, sondern Ihr Arzt stellt die Daten über die Krankmeldung und deren Dauer bei der jeweiligen Krankenkasse zum Abruf bereit.
Ihr Arbeitgeber kann nun nach Ihrer telefonischen Krankmeldung diese Daten bei der Krankenkasse digital und verschlüsselt abrufen. Das spart natürlich eine ganze Menge an Arbeitsaufwand sowohl für die Krankenkasse, -denn diese bekommen bislang bergeweise Krankmeldungen per Post von den Versicherten- aber auch für die Arztpraxen, dem Arbeitgeber und letztlich auch für Sie selbst. Denn den Gang zur Post um die Krankmeldung abzuschicken können Sie sich künftig sparen.
Damit das System flächendeckend auch funktioniert muss natürlich erstmal die digitale Infrastruktur geschaffen werden. Denn sowohl Ihr Arbeitgeber, als auch die Ärzte müssen für entsprechende Software und sichere Übertragungswege sorgen damit das alles reibungslos abläuft. Und auch Arbeitsämter und Jobcenter müssen eingebunden werden. Denn auch wenn Sie arbeitssuchend sind, so müssen Sie sich im Krankheitsfall auch hier entsprechend melden.
Hier ist auch die Regierung gefragt, und es wird sicherlich noch einige offene Punkte zu klären geben. Insbesondere beim Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten wird es im Verlauf des Pilotprojektes noch Nachbesserungen geben müssen, um Datenskandale die wir in der Vergangenheit immer wieder bei erleben mussten zu eliminieren.
Ob auch Sie später einen digitalen verschlüsselten Zugang zu Ihrer Krankenkasse bekommen werden um Ihre Krankmeldung(en) einsehen zu können ist zum jetzigen Zeitpunkt noch ungeklärt. Aber grundsätzlich ist davon auszugehen, da die AU in Papierform komplett der Vergangenheit angehören soll.
Wichtig wird es dann auf jeden Fall umso mehr auch in Ihre eigene digitale Infrastruktur zu investieren und das heimische Netzwerk so gut wie möglich abzusichern. Dazu raten wir immer wieder zu einem angemessenen Antivirenschutz, und optional kann hier auch ein verschlüsseltes VPN Netzwerk ratsam sein.
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Bislang war es so das Sie im Krankheitsfall Ihren Arbeitgeber unverzüglich telefonisch über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren, und im Nachgang diese auch von einem Arzt bescheinigen lassen mussten. Die Krankmeldung gab es dann von Ihrem Arzt in 3-facher Ausfertigung 1x für die Krankenkasse, 1x für den Arbeitgeber, und 1x für Ihre Unterlagen.
Ab 1. Januar 2021 wird dieses Verfahren schrittweise in einem ersten Pilotprojekt durch die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) abgelöst. Dabei müssen Sie zwar nach wie vor bei Ihrem Arzt vorstellig werden, bekommen dann aber keine AU in Papierform mehr mit in die Hand gedrückt, sondern Ihr Arzt stellt die Daten über die Krankmeldung und deren Dauer bei der jeweiligen Krankenkasse zum Abruf bereit.
Ihr Arbeitgeber kann nun nach Ihrer telefonischen Krankmeldung diese Daten bei der Krankenkasse digital und verschlüsselt abrufen. Das spart natürlich eine ganze Menge an Arbeitsaufwand sowohl für die Krankenkasse, -denn diese bekommen bislang bergeweise Krankmeldungen per Post von den Versicherten- aber auch für die Arztpraxen, dem Arbeitgeber und letztlich auch für Sie selbst. Denn den Gang zur Post um die Krankmeldung abzuschicken können Sie sich künftig sparen.
Damit das System flächendeckend auch funktioniert muss natürlich erstmal die digitale Infrastruktur geschaffen werden. Denn sowohl Ihr Arbeitgeber, als auch die Ärzte müssen für entsprechende Software und sichere Übertragungswege sorgen damit das alles reibungslos abläuft. Und auch Arbeitsämter und Jobcenter müssen eingebunden werden. Denn auch wenn Sie arbeitssuchend sind, so müssen Sie sich im Krankheitsfall auch hier entsprechend melden.
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Ob auch Sie später einen digitalen verschlüsselten Zugang zu Ihrer Krankenkasse bekommen werden um Ihre Krankmeldung(en) einsehen zu können ist zum jetzigen Zeitpunkt noch ungeklärt. Aber grundsätzlich ist davon auszugehen, da die AU in Papierform komplett der Vergangenheit angehören soll.
Wichtig wird es dann auf jeden Fall umso mehr auch in Ihre eigene digitale Infrastruktur zu investieren und das heimische Netzwerk so gut wie möglich abzusichern. Dazu raten wir immer wieder zu einem angemessenen Antivirenschutz, und optional kann hier auch ein verschlüsseltes VPN Netzwerk ratsam sein.
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