Pläne der EU zur Ausweitung der Chatkontrolle
Die EU-Kommission, unterstützt von europäischen Regierungen, arbeitet stillschweigend an der Aufhebung des digitalen Briefgeheimnisses. Im Zuge der Bekämpfung von Kindesmissbrauch soll eine Verordnung verabschiedet werden, die Kommunikationsdienstleistern vorschreibt, Kommunikationsinhalte auf Anzeichen von Kindesmissbrauch oder Versuchen von Erwachsenen, Kinder anzulocken (sogenanntes „Grooming„), zu durchsuchen. Aber damit nicht genug, soll der Gesetzesentwurf nun auch noch die Überwachung von Audiokommunikation beinhalten!

Nutzergeräte können damit auf Darstellungen oder Inhalte von potentiellem Kindesmissbrauch durchsucht werden, sollte eine solche Anordnung erlassen werden. Dieses sogenannte clientseitige Scannen (client-side scanning, CSS) prüft, bevor eine Nachricht versendet wird, ob diese eine Darstellung von Kindesmissbrauch enthält. Clientseitiges Scannen untergräbt das Briefgeheimnis, das durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Kommunikationsdiensten gewährleistet ist, da Daten bereits vor der Verschlüsselung ohne konkreten Verdacht durchsucht werden. Apple hatte ein ähnliches Verfahren geplant, trotz Widerstands von anerkannten IT-Sicherheitsforschern. Diese kamen in einer Studie zu dem Schluss, dass clientseitiges Scannen eine Bedrohung für Privatsphäre, IT-Sicherheit, Meinungsfreiheit und die Gesamtdemokratie darstellt.
Pläne der EU zur Ausweitung der Chatkontrolle
Die EU-Kommission, unterstützt von europäischen Regierungen, arbeitet stillschweigend an der Aufhebung des digitalen Briefgeheimnisses. Im Zuge der Bekämpfung von Kindesmissbrauch soll eine Verordnung verabschiedet werden, die Kommunikationsdienstleistern vorschreibt, Kommunikationsinhalte auf Anzeichen von Kindesmissbrauch oder Versuchen von Erwachsenen, Kinder anzulocken (sogenanntes „Grooming„), zu durchsuchen. Aber damit nicht genug, soll der Gesetzesentwurf nun auch noch die Überwachung von Audiokommunikation beinhalten!

Nutzergeräte können damit auf Darstellungen oder Inhalte von potentiellem Kindesmissbrauch durchsucht werden, sollte eine solche Anordnung erlassen werden. Dieses sogenannte clientseitige Scannen (client-side scanning, CSS) prüft, bevor eine Nachricht versendet wird, ob diese eine Darstellung von Kindesmissbrauch enthält. Clientseitiges Scannen untergräbt das Briefgeheimnis, das durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Kommunikationsdiensten gewährleistet ist, da Daten bereits vor der Verschlüsselung ohne konkreten Verdacht durchsucht werden. Apple hatte ein ähnliches Verfahren geplant, trotz Widerstands von anerkannten IT-Sicherheitsforschern. Diese kamen in einer Studie zu dem Schluss, dass clientseitiges Scannen eine Bedrohung für Privatsphäre, IT-Sicherheit, Meinungsfreiheit und die Gesamtdemokratie darstellt.
Was ist geplant?
Was ist geplant?
Laut einer Umfrage der schwedischen Ratspräsidentschaft, die von 20 EU-Mitgliedstaaten beantwortet wurde, möchten viele EU-Staaten die kontroversen Pläne zur sogenannten Chatkontrolle noch weiter ausbauen. Zehn Länder sprachen sich dabei klar für die Überwachung von Audiokommunikation aus, um sexuellen Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Andererseits äußerten sechs Länder, einschließlich Deutschland, Bedenken und tendieren eher zu einer Ablehnung dieses Vorschlags. Sieben Mitgliedstaaten haben sich noch nicht zu dieser Frage positioniert.
Die Kontrolle und Überwachung dieser Kommunikationskanäle, auch als „Chatkontrolle“ bezeichnet, stellt auch eine erhebliche Herausforderung dar. Während Textnachrichten relativ leicht auf unangemessene oder illegale Inhalte gescannt werden können, ist die Überwachung von Audioinhalten technisch viel schwieriger, und fehleranfälliger.
Laut einer Umfrage der schwedischen Ratspräsidentschaft, die von 20 EU-Mitgliedstaaten beantwortet wurde, möchten viele EU-Staaten die kontroversen Pläne zur sogenannten Chatkontrolle noch weiter ausbauen. Zehn Länder sprachen sich dabei klar für die Überwachung von Audiokommunikation aus, um sexuellen Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Andererseits äußerten sechs Länder, einschließlich Deutschland, Bedenken und tendieren eher zu einer Ablehnung dieses Vorschlags. Sieben Mitgliedstaaten haben sich noch nicht zu dieser Frage positioniert.
Die Kontrolle und Überwachung dieser Kommunikationskanäle, auch als „Chatkontrolle“ bezeichnet, stellt auch eine erhebliche Herausforderung dar. Während Textnachrichten relativ leicht auf unangemessene oder illegale Inhalte gescannt werden können, ist die Überwachung von Audioinhalten technisch viel schwieriger, und fehleranfälliger.
Massenüberwachung per Anordnung
Massenüberwachung per Anordnung
Per Aufdeckungsanordnung soll es Behörden ermöglicht werden, Online-Dienste dazu zu verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer systematisch und unvoreingenommen automatisch zu überprüfen. Für eine solche Anordnung muss ein „erhebliches Risiko“ bestehen, dass über den Dienst beispielsweise Missbrauchsdarstellungen verbreitet werden. Kritiker befürchten, dass dieser Begriff potenziell auf jeden Dienst anwendbar sein könnte, über den Benutzer Inhalte teilen.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) teilt diese Ansicht und meint, dass die Bestimmungen „äußerst unbestimmt und zudem so niederschwellig sind, dass sie im Grunde auf sämtliche Hosting- und Kommunikationsdienste, insbesondere soziale Netzwerke, anwendbar wären.„
Der DAV stellt weiterhin fest, dass diese damit verbundene Verpflichtung zur massenhaften Auswertung von Kommunikationsinhalten mit den Grundfreiheitsrechten unvereinbar wäre, besonders schwerwiegende Eingriffe in die Vertraulichkeit der Kommunikation darstellen würde und darüber hinaus alle Benutzer von E-Mail-, Chat- und Hosting-Diensten unter Generalverdacht stellen würde. Es drohen erhebliche „chilling effects„, also eine Selbstzensur von EU-Bürgern. Zudem könnten Eingriffe in das Vertrauensverhältnis zu Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten, Ärzten und Journalisten befürchtet werden.
Diese geplante massenhafte Auswertung von Kommunikationsinhalten würde auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung stehen. Das Gericht hat wiederholt übermäßig weit gefasste Speicherpflichten für rechtswidrig erklärt.
Der EuGH beurteilte dabei den Umgang mit Verkehrs- und Standortdaten. Eine unangemessene und massenhafte Auswertung von Inhalten, wie sie der aktuelle Kommissionsentwurf vorsieht, würde „weit über die bisher diskutierten Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung hinausgehen“, so die Stellungnahme des DAV. Die Aussichten für das Gesetz, einen Rechtsstreit zu überstehen, wären dementsprechend schlecht.
Per Aufdeckungsanordnung soll es Behörden ermöglicht werden, Online-Dienste dazu zu verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer systematisch und unvoreingenommen automatisch zu überprüfen. Für eine solche Anordnung muss ein „erhebliches Risiko“ bestehen, dass über den Dienst beispielsweise Missbrauchsdarstellungen verbreitet werden. Kritiker befürchten, dass dieser Begriff potenziell auf jeden Dienst anwendbar sein könnte, über den Benutzer Inhalte teilen.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) teilt diese Ansicht und meint, dass die Bestimmungen „äußerst unbestimmt und zudem so niederschwellig sind, dass sie im Grunde auf sämtliche Hosting- und Kommunikationsdienste, insbesondere soziale Netzwerke, anwendbar wären.„
Der DAV stellt weiterhin fest, dass diese damit verbundene Verpflichtung zur massenhaften Auswertung von Kommunikationsinhalten mit den Grundfreiheitsrechten unvereinbar wäre, besonders schwerwiegende Eingriffe in die Vertraulichkeit der Kommunikation darstellen würde und darüber hinaus alle Benutzer von E-Mail-, Chat- und Hosting-Diensten unter Generalverdacht stellen würde. Es drohen erhebliche „chilling effects„, also eine Selbstzensur von EU-Bürgern. Zudem könnten Eingriffe in das Vertrauensverhältnis zu Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten, Ärzten und Journalisten befürchtet werden.
Diese geplante massenhafte Auswertung von Kommunikationsinhalten würde auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung stehen. Das Gericht hat wiederholt übermäßig weit gefasste Speicherpflichten für rechtswidrig erklärt.
Der EuGH beurteilte dabei den Umgang mit Verkehrs- und Standortdaten. Eine unangemessene und massenhafte Auswertung von Inhalten, wie sie der aktuelle Kommissionsentwurf vorsieht, würde „weit über die bisher diskutierten Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung hinausgehen“, so die Stellungnahme des DAV. Die Aussichten für das Gesetz, einen Rechtsstreit zu überstehen, wären dementsprechend schlecht.
Beliebte Beiträge
Google Workspace vs. Microsoft 365: Der ultimative Vergleich für Unternehmen
Die Wahl zwischen Google und Microsoft entscheidet über Ihre Arbeitskultur. Google punktet mit Cloud-Speed und einfacher Kollaboration, Microsoft überzeugt mit mächtigen Desktop-Apps wie Excel. Dieser Artikel analysiert Kosten, Tools und Sicherheit für Ihre Entscheidung.
Microsoft Loop in Teams: Die Revolution deiner Notizen?
Was sind eigentlich diese Loop-Komponenten in Microsoft Teams? Wir zeigen dir, wie du mit den "lebendigen Mini-Dokumenten" deine Teamarbeit beschleunigst. Von dynamischen Agenden bis zu gemeinsamen Checklisten in Echtzeit – entdecke praktische Anwendungsfälle für deinen Alltag
Karrierebooster 2026: Diese Microsoft Office-Skills bringen dich weiter!
Ein neues Jahr, neue Karrierechancen! Doch welche Office-Kenntnisse sind 2026 wirklich gefragt? "Sicherer Umgang" reicht nicht mehr. Wir zeigen dir die Must-Haves von heute – wie fortgeschrittenes Excel, KI-Nutzung im Büro und relevante Zertifizierungen für deinen Lebenslauf.
Excel-Tutorial: Duplikate schnell und sicher entfernen
Doppelte Einträge in Excel-Listen? Das verfälscht Ihre Daten. Unser Tutorial zeigt Ihnen an einem praktischen Beispiel, wie Sie mit der Funktion "Duplikate entfernen" Ihre Daten in Sekunden bereinigen – egal ob Sie exakt gleiche Zeilen oder nur Werte in einer Spalte löschen wollen.
Dynamische Bereiche in Excel: BEREICH.VERSCHIEBEN Funktion
Die BEREICH.VERSCHIEBEN (OFFSET) Funktion in Excel erstellt einen flexiblen Bezug. Statt =SUMME(B5:B7) zu fixieren, findet die Funktion den Bereich selbst, z. B. für die "letzten 3 Monate". Ideal für dynamische Diagramme oder Dashboards, die automatisch mitwachsen.
Die INDIREKT-Funktion in Excel meistern
Die INDIREKT Funktion in Excel wandelt Text in einen echten Bezug um. Statt =Januar!E10 manuell zu tippen, nutzen Sie =INDIREKT(A2 & "!E10"), wobei in A2 'Januar' steht. Erstellen Sie so mühelos dynamische Zusammenfassungen für mehrere Tabellenblätter.
Beliebte Beiträge
Google Workspace vs. Microsoft 365: Der ultimative Vergleich für Unternehmen
Die Wahl zwischen Google und Microsoft entscheidet über Ihre Arbeitskultur. Google punktet mit Cloud-Speed und einfacher Kollaboration, Microsoft überzeugt mit mächtigen Desktop-Apps wie Excel. Dieser Artikel analysiert Kosten, Tools und Sicherheit für Ihre Entscheidung.
Microsoft Loop in Teams: Die Revolution deiner Notizen?
Was sind eigentlich diese Loop-Komponenten in Microsoft Teams? Wir zeigen dir, wie du mit den "lebendigen Mini-Dokumenten" deine Teamarbeit beschleunigst. Von dynamischen Agenden bis zu gemeinsamen Checklisten in Echtzeit – entdecke praktische Anwendungsfälle für deinen Alltag
Karrierebooster 2026: Diese Microsoft Office-Skills bringen dich weiter!
Ein neues Jahr, neue Karrierechancen! Doch welche Office-Kenntnisse sind 2026 wirklich gefragt? "Sicherer Umgang" reicht nicht mehr. Wir zeigen dir die Must-Haves von heute – wie fortgeschrittenes Excel, KI-Nutzung im Büro und relevante Zertifizierungen für deinen Lebenslauf.
Excel-Tutorial: Duplikate schnell und sicher entfernen
Doppelte Einträge in Excel-Listen? Das verfälscht Ihre Daten. Unser Tutorial zeigt Ihnen an einem praktischen Beispiel, wie Sie mit der Funktion "Duplikate entfernen" Ihre Daten in Sekunden bereinigen – egal ob Sie exakt gleiche Zeilen oder nur Werte in einer Spalte löschen wollen.
Dynamische Bereiche in Excel: BEREICH.VERSCHIEBEN Funktion
Die BEREICH.VERSCHIEBEN (OFFSET) Funktion in Excel erstellt einen flexiblen Bezug. Statt =SUMME(B5:B7) zu fixieren, findet die Funktion den Bereich selbst, z. B. für die "letzten 3 Monate". Ideal für dynamische Diagramme oder Dashboards, die automatisch mitwachsen.
Die INDIREKT-Funktion in Excel meistern
Die INDIREKT Funktion in Excel wandelt Text in einen echten Bezug um. Statt =Januar!E10 manuell zu tippen, nutzen Sie =INDIREKT(A2 & "!E10"), wobei in A2 'Januar' steht. Erstellen Sie so mühelos dynamische Zusammenfassungen für mehrere Tabellenblätter.





















