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Meta vor Gericht: Kippt jetzt der Abo-Zwang?

Zahlen oder Daten preisgeben – vor dieser Wahl stehen Nutzer von Facebook und Instagram seit Monaten. Doch dieses „Friss oder stirb“-Modell könnte bald Geschichte sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht nun juristisch gegen Meta ins Feld, um die umstrittene Praxis zu stoppen.

Hier erfahren Sie, was hinter der Klage steckt und welche Chancen sie hat.

Meta vor Gericht

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Worum geht es genau?

Seit November 2023 stellt Meta seine Nutzer in der EU vor eine harte Entscheidung:

  • Werbefrei für Geld: Ein monatliches Abo (ca. 10 bis 13 Euro) abschließen.
  • Kostenlos gegen Daten: Den Dienst gratis nutzen, dafür aber einer umfassenden Nutzung der eigenen Daten für personalisierte Werbung zustimmen.

Gegen dieses „Pay-or-Consent“-Modell hat der vzbv beim Oberlandesgericht Köln eine Abhilfeklage eingereicht.

Die Vorwürfe der Verbraucherschützer

Die Verbraucherschützer halten die Pistole, die Meta den Nutzern auf die Brust setzt, für rechtswidrig. Die zentralen Kritikpunkte:

  • Schein-Freiwilligkeit: Laut DSGVO muss eine Einwilligung freiwillig erfolgen. Wer die App aber nutzen muss (aus sozialen oder beruflichen Gründen) und nicht zahlen kann oder will, wird laut vzbv zur Datenfreigabe gezwungen.
  • Irreführung: Jahrelang warb Facebook mit „kostenlos und das wird es immer bleiben“. Dass Nutzer nun faktisch mit ihren Daten als Währung bezahlen müssen, um überhaupt Zugang zu erhalten, widerspreche diesem Versprechen.
  • Undurchsichtigkeit: Es bleibe unklar, welche Datenmengen genau gesammelt werden, wenn man dem Tracking zustimmt.

Der Kern des Problems: Privatsphäre darf laut den Klägern kein Luxusgut sein, das man sich erkaufen muss. Das Recht auf Datenschutz dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen.

Was ist eine Abhilfeklage?

  • Dies ist keine normale Klage, sondern das schärfste Schwert im deutschen Verbraucherschutz. Sollte der vzbv gewinnen, kann das Gericht Meta direkt verpflichten, die Praxis abzustellen oder Entschädigungen zu leisten. Nutzer müssten ihre Rechte dann nicht mehr einzeln einklagen.

Das Ziel ist eindeutig: Das „Abo-oder-Daten“-Modell soll in seiner jetzigen Form verboten werden.

Fazit: Ein Urteil mit Signalwirkung

Der Ausgang des Verfahrens wird wegweisend für das gesamte Internet in Europa sein. Kippt das Gericht das Modell, müssten viele Online-Plattformen ihre Strategie ändern. Bis zu einem endgültigen Urteil ist jedoch Geduld gefragt.

Über den Autor:

Michael W. Suhr | Baujahr 1974Dipl. Betriebswirt | Webdesign- und Beratung | Office Training
Nach 20 Jahren in der Logistik habe ich mein Hobby welches mich seit Mitte der 1980er Jahre begleitet zum Beruf gemacht, und bin seit Anfang 2015 als Freelancer im Bereich Webdesign, Webberatung und Microsoft Office tätig. Nebenbei schreibe ich soweit es die Zeit zulässt noch Artikel für mehr digitale Kompetenz in meinem Blog.
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